19.11.2010, 14:53 Uhr | Oliver Teutsch
Das Team von Yourbus muss sich gegen die Deutsche Bahn durchsetzen. (Foto: deinbus.de)
Schlechte Karten für das kleine Start-up "Yourbus" aus Offenbach: Die Jungunternehmer müssen im Kampf mit der Deutschen Bahn um eine Genehmigung für Busfernfahrten wohl mit einer gerichtlichen Schlappe rechnen. Die bisher erteilte Genehmigung für das Geschäftsmodell ihrer Mitfahrzentrale für Busse sei sehr wahrscheinlich nicht ausreichend, ließ die 11. Kammer für Handelssachen am Frankfurter Landgericht heute durchblicken.
Die Deutsche Bahn klagt gegen den Anbieter von Busfernreisen auf Unterlassung. Das von drei Studenten gegründete Unternehmen bietet über das Internet günstige Busreisen an, die allerdings nur bei ausreichender Nachfrage zustande kommen Für ihre sporadischen Angebote hat Yourbus eine Genehmigung des Landratsamtes Bodenseekreis. Die Deutsche Bahn wirft dem Konkurrenten jedoch vor, einen Linienverkehr zu betreiben, für den keine Konzession vorliege.
Derzeit ist bei Yourbus vor allem die Strecke Frankfurt - Köln nachgefragt. Von Mitte Oktober bis Mitte November waren die zwischen zwölf und 15 Euro teuren Fahrten regelmäßig freitags und sonntags angeboten worden. Die Kammer teilt daher die Einschätzung der Deutschen Bahn. "Bislang gehen wir davon aus, dass hier ein Linienverkehr durchgeführt wird", erklärte die Vorsitzende Richterin Claudia Dieler. Die Jungunternehmer hielten dem entgegen, in einem Linienverkehr gebe es für jeden Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zum Zusteigen. Bei ihrem Geschäftsmodell sei hingegen eine vorherige Anmeldung im Internet notwendig.
Yourbus hat nun einen Monat Zeit, dem Gericht noch einmal seinen Standpunkt darzulegen. Um zu prüfen, ob es sich bei dem Geschäftsmodell um Gelegenheits- oder Linienverkehr handelt, will die Kammer insbesondere wissen, wie häufig angebotene Fahrten des Start-ups bislang nicht zustande gekommen sind. Darüber hinaus will die Kammer wissen, wie weitreichend die vom Landratsamt Bodenseekreis erteilte Genehmigung für Gelegenheitsverkehr gewesen sei. Möglicherweise sei in dem Streit auch ein Verwaltungsgericht zuständig.
Die Deutsche Bahn unterbreitete gegen Ende der Verhandlung überraschend das Angebot, dem Geschäftsmodell des Konkurrenten eine nicht näher benannte "Auslaufzeit" zu gewähren, um entstandene Investitionskosten zu erwirtschaften. Die Kammer gab daraufhin zu bedenken, dass ein mögliches Urteil in dem Streit wegen der geplanten Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes ohnehin von kurzer Dauer sein könnte. "Wir müssen uns hier mit Normen beschäftigen, die es nicht mehr lange geben wird", sagte Richterin Dieler.
Nach Informationen des "Handelsblatts" haben sich Bund und Länder bereits darauf geeinigt, den Markt für Fernbuslinien zu öffnen. Unternehmen sollten künftig Fernbusstrecken anbieten können, sofern sie nicht den subventionierten Nahverkehr stören oder auf bereits genehmigten Routen konkurrieren wollen, schreibt die Zeitung unter Berufung auf ein Arbeitspapier. Im Detail weiter unklar sei aber, wie weit der Markt geöffnet werden soll.
Hintergrund ist das rigide Personenbeförderungsgesetz von 1931, das der staatlichen Eisenbahn Schutz vor Konkurrenz einräumt. So dürfen Buslinien im Fernverkehr bislang nur betrieben werden, wenn sie eine deutliche Verbesserung des bestehenden Bahnangebots mit sich bringen. Um diese Bestimmung zu umgehen, bietet Yourbus aus eigener Sicht lediglich Mitfahrgelegenheiten an. Das in der Verhandlung unterbreitete Aufschubangebot der Deutschen Bahn lehnte Yourbus ab und strebt eine generelle Genehmigung an. Eine Entscheidung in der Sache will die Kammer am 21. Januar 2011 verkünden.
Quelle: dapd
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