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Ökostrom: Umlage ist laut Gutachten verfassungswidrig


Ökostrom: Umlage ist laut Gutachten verfassungswidrig

t-online, t-online.de - sia

05.03.2012Lesedauer: 2 Min.
Für die Kosten der Energiewende werden alle Stromverbraucher zur Kasse gebetenVergrößern des BildesFür die Kosten der Energiewende werden alle Stromverbraucher zur Kasse gebeten (Quelle: dapd)
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Ein Gutachten der Universität Regensburg befeuert die Debatte um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Experten der Rechtsfakultät sind demnach zu dem Schluss gekommen: Die Umlage der Kosten für die Energiewende auf alle Stromverbraucher ist verfassungswidrig.

Parallelen zum "Kohlepfennig"

Das Gutachten wurde im Auftrag des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie erstellt. Studienautor Gerrit Manssen sieht dabei deutliche Parallelen zwischen dem einstigen "Kohlepfennig" und der Ökostrom-Umlage. Im Jahr 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht die Abgabe zur Subventionierung der Steinkohle für verfassungswidrig erklärt.

Die Verfassungsrichter entschieden damals: Die deutschen Stromverbraucher haben keine besondere Finanzierungsverantwortung für die Förderung des Steinkohleeinsatzes bei der Stromerzeugung. Der "Kohlepfennig" war entsprechend unzulässig.

Verantwortung für Ökostrom-Förderung liegt nicht beim Stromverbraucher

Dabei habe es sich noch unstreitig um eine Sonderfinanzierungsabgabe gehandelt, führt Manssen jetzt in der Studie aus. Die sei nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts aber nur zulässig, wenn "die Abgabepflichtigen eine besondere Finanzierungsverantwortung trifft".

Wie die damalige Subventionierung der Steinkohle ist laut Manssen die Förderung von Ökostrom aber Aufgabe der Allgemeinheit und liege nicht in der Verantwortung der Stromverbraucher. Deshalb könne die Öko-Umlage auch nicht durch eine Sonderabgabe finanziert werden.

Belastung aus Förderung zahlen Stromkunden

Als verfassungsrechtlich problematisch stuft Manssen vor allem die 2010 in Kraft getretene Ausgleichsregelung ein, die energieintensive Unternehmen von der Umlage verschont. Die Zahl der begünstigten Firmen steige dadurch an, die Kosten für die Verschonung würden auf alle Stromabnehmer umgewälzt, die nicht von der Neuregelung profitierten.

Durch den damit "geschlossenen Finanzkreislauf" zwischen Endverbraucher und Anlagenbetreiber träfe die wirtschaftliche Belastung aus der Förderung regenerativer Energien faktisch immer die Stromverbraucher.

Unternehmen wollen Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht

Rolf A. Königs, Vizepräsident des Gesamtverbandes Textil und Mode, sagte "Welt Online", mehrere Unternehmen der Branche prüften nach Vorlage des Gutachtens jetzt, keine EEG-Umlage mehr zu zahlen. Ziel sei es dabei, sich verklagen zu lassen, um so "auch höchstrichterlich feststellen zu lassen, dass das Erneuerbare Energien-Gesetz verfassungswidrig ist".

Im Gespräch mit dem Portal betonte Königs, der Anteil der EEG-Umlage habe sich in wenigen Jahren von unter zehn auf 28 Prozent erhöht. Zwei deutsche Produktionsstandorte seien inzwischen mit EEG-Kosten von 800.000 Euro belastet. Es sei zu befürchten, dass die Stromkosten "ins Uferlose wachsen" und Standorte gefährdet würden.

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