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Haftpflicht: Kfz-Versicherer zahlen nicht immer bei Unfällen mit Tieren

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Kfz-Versicherer zahlen nicht immer bei Unfällen mit Tieren

15.09.2010, 17:46 Uhr

Bei Zusammenstößen mit Wildtieren schauen die Kfz-Versicherer genau hin (Foto: imago)

Bei Zusammenstößen mit Wildtieren schauen die Kfz-Versicherer genau hin (Foto: imago) (Quelle: imago)

Autoversicherer zahlen nicht immer, wenn ein Tier einen Unfall verursacht hat. Die Teilkasko übernimmt nur die Kosten nach Zusammenstößen mit Haarwild, also zum Beispiel Damwild, Feldhasen und Füchsen. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Flattert dagegen ein Fasan ins fahrende Auto, zahlt der Versicherer nicht - denn der Fasan zählt zum Federwild. Diese Details regelt das Bundesjagdgesetz. Wichtig für Fahrten an der deutschen Küste: Auch Seehunde zählen zum Haarwild.

Bei Kleintieren ist ein Ausweichmanöver unverhältnismäßig

Allerdings können die Teilkaskoverträge mittlerweile bei einigen Versicherern erweitert werden. Dann können auch Schäden durch andere Tiere wie Kühe, Pferde und Schafe reguliert werden. Weichen Autofahrer solchen großen Tieren aus, zahlt dann der Versicherer, weil damit möglicherweise ein erheblicher Personen- und Sachschaden vermieden werden konnte. Bei Kleintieren zahlt der Versicherer dagegen nicht, da ein solches Ausweichmanöver unverhältnismäßig sei.

Wild nicht ins Auto laden

Autofahrer sollten nach einem Wildunfall die Unfallstelle absichern sowie die Polizei und das Forstamt alarmieren. Das Wild darf nur von der Fahrbahn gezogen, jedoch nicht ins Auto eingeladen werden. Blut- und Haarspuren am Fahrzeug sollten nicht beseitigt werden, bevor der Versicherer den Schaden begutachtet hat.


Quelle: t-online.de

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Kommentare (5)

zum Forum

Thema: "Haftpflicht: Kfz-Versicherer zahlen nicht immer bei Unfällen mit Tieren "

doci schrieb: am 11. Oktober 2010 um 11:53:53
(0) (0) Tierschäden
ich bin bei der "LVM" versichert und hatte in Östereich einen Schaden mit einem Rindvieh (Kuh). Wurde ohne ein Problem
reguliert. Bei der "Geiz ist geil" und billigbillig - Versicherung schaust du natürlich in die Röhre. Und jetzt werden wieder Millionen nach dem "ultimativ billigsten" suchen und sich im Schadenfall ärgern - recht so
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wolfi schrieb: am 14. September 2010 um 13:36:55
(0) (0) an "Tester"
Hallo??? Gehts noch??? Wohl die falsche (billigste Versicherung erwischt,was???) Lieber mal ein wenig mehr Geld ausgeben und
guten Schadenservice mit einkaufen--ich hatte bisher nur Probleme mit "gegnerischen" Versicherungen, die bekannt dafür sind--aber: jeder ist seines Glückes Schmied!Wer lieber 50,--€ im Jahr sparen will, muss sich nicht wundern, wenn die Schadenabwicklung scheisse läuft! Tipp am Rande: dann gleich zur Internet-Vers. laufen, Geld sparen und sich dann ärgern! Viel Spaß!!!
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Breitingf schrieb: am 6. September 2010 um 14:43:53
(0) (0) Versicherungsvertreter sin Verbrecher
Wer solche Äußerungen von sich gibt sollte sich nicht wundern wenn er wegen übler Nachrede verklagt
wird. Er sollte sich besser über die Zulassung von Versicherungsvermittlern informieren, es werden bestimmt keine "Verbrecher" zugelassen.
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