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Haftungsrecht: Kein Schadenersatz nach Unfall auf ungeräumter Straße

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Kein Schadenersatz nach Schnee-Unfall bei Nacht

25.02.2010, 16:32 Uhr | dpa-tmn

Wer nachts auf Schnee verunglückt, bekommt meist keinen Schadenersatz (Foto: dpa) (Quelle: dpa)

Wer als Autofahrer nachts auf einer ungeräumten Straße verunglückt, bekommt keinen Schadenersatz von der räumpflichtigen Behörde. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied in zweiter Instanz: Eine völlige Gefahrlosigkeit der Straßen im Winter kann mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht und daher auch nicht verlangt werden. Die Klage eines Autofahrers gegen den Freistaat Bayern wurde damit abgewiesen, wie der Deutsche Anwaltverein mitteilte. (Az.: 5 U 151/09)

Schnee auf der Abfahrt

Der Kläger war bei starkem Schneefall gegen Mitternacht unterwegs. Als er die geräumte Straße verlies, geriet er auf der nicht geräumten Abfahrt ins Schleudern und prallte gegen die Leitplanke. Er verlangte von der zuständigen Behörde 1500 Euro Schadensersatz und 1500 Euro Schmerzensgeld. Die Behörde argumentierte jedoch, dass die Räumbereitschaft für Staatsstraßen um 21.00 Uhr ende. Zur Sicherung der Mobilität weniger Verkehrsteilnehmer sei kein Winterdienst rund um die Uhr möglich.

Autofahrer muss Risiko erkennen

Nach dem Landgericht konnte auch das Oberlandesgericht (OLG) keine Pflichtverletzung der Behörde erkennen. Laut OLG war für den Autofahrer auf der Staatsstraße erkennbar, dass die abschüssige Abfahrt nicht geräumt war. Er habe somit das Risiko erkennen können.


Quelle: dpa-tmn , t-online.de

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