31.05.2011, 15:57 Uhr | dpa-AFX
Die Sex-Party der Hamburg Mannheimer International (HMI) könnte eine hohe Steuernachzahlung nach sich ziehen. Denn die Kosten der in die Schlagzeilen geratenen Sause für erfolgreiche Versicherungsvertreter sind nach einem Medienbericht von der Steuer abgesetzt worden. Die Summe von 83.000 Euro habe die Versicherung vollständig steuerlich geltend gemacht, bestätigte der Mutterkonzern ERGO der Zeitung "Welt am Sonntag" (WamS). Dadurch seien Gewinn und Steuerlast vermindert worden.
Die HMI war in dem zum weltgrößten Rückversicherer Munich Re gehörenden ERGO-Konzern aufgegangen, der nun mit den Folgen der Sex-Sause zu kämpfen hat. Und der Konzern kommt einfach nicht aus den Negativ-Schlagzeilen. Sex-Party, Drogenkonsum und nun auch noch die Steuermeldung: Die feierfreudigen Vertreter lassen zielsicher kein Fettnäpfchen aus. "Die Rechnung ist in voller Höhe als Betriebsausgabe behandelt worden", sagte ein ERGO-Sprecher. Sozusagen Sodom und Gomorra auf Steuerzahlerkosten.
Und der Konzern steht zu seiner Praxis: "Nach unseren bisherigen Prüfungen war das steuerrechtlich in Ordnung. Wir prüfen jedoch weiter, ob man eine andere Beurteilung vornehmen kann und wie wir die Angelegenheit bereinigen können" erklärte der Sprecher in der "WamS". Das sieht die Kölner Steuerrechtlerin Prof. Johanna Hey etwas anders. Sie weist auf einen Streitfall um Nachtbar- und Bordellbesuche hin. Dabei hatte der Bundesfinanzhof die Anerkennung der Kosten 1990 bereits als "unangemessen" zurückgewiesen (Urteil BFH III R 21/86).
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Neben dem sonst üblichen Streit um die Höhe der Abzugskosten habe das Obergericht mit dieser Entscheidung ein grundsätzliches Abzugsverbot wegen Unangemessenheit aufgestellt, sagte Hey. "Was angemessen ist, das lässt natürlich Wertungsmöglichkeiten offen", sagte die Juristin. Da bei den Versicherungsvertretern Prostituierte im Spiel waren, spreche aber einiges gegen eine Abzugsfähigkeit. Da die Sex-Party der Versicherung erst wenige Jahre zurückliegt, sei die Steuer auf jeden Fall noch nicht verjährt und eine Änderungen der Steuerbescheide möglich.
In Paragraf 4, Absatz 5 des Einkommenssteuergesetzes hat der Gesetzgeber einen Katalog von Ausgaben erstellt, die nicht von der Steuer abgezogen werden dürfen. Dazu zählen Gästehäuser für Nicht-Betriebsangehörige, Segel- und Motorjachten und Aufwendungen für Jagd- und Fischerei. In dem Katalog heißt es in Satz 7, auszuschließen seien auch andere Aufwendungen, "soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind".
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Mitte Mai war bekanntgeworden, dass die mittlerweile zum ERGO-Konzern gehörende Hamburg-Mannheimer 2007 für ihre 100 besten Vertreter eine Sex-Party in Budapest organisiert hatte. Teilnehmer berichteten dem "Handelsblatt", die offenbar attraktivsten Frauen mit weißen Bändchen seien für den Vorstand und die allerbesten Vertriebler reserviert gewesen.
Nach Recherchen der "Welt am Sonntag" (WamS) sei es in deutschen Unternehmen durchaus üblich, dass Bordellbesuche über die Firmenspesen abgerechnet werden. Exzesse wie die Sex-Party der Versicherung in Budapest seien aber die Ausnahme. Immerhin habe nach Konzernangaben später jeder der rund 100 Teilnehmer 3000 Euro für die Gesamtreisekosten an geldwertem Vorteil versteuern müssen.
Laut "WamS" gibt es viele Möglichkeiten, sich mit Prostituierten auf Firmenkosten zu vergnügen, ohne dass es auf der Rechnung auftauche. So könnten die Damen etwa als mehrsprachige Hostessen abgerechnet werden. Sexuelle "Zusatzleistungen" könnten nach Angaben von Steuerfahndern auch in einem erhöhten Zimmerpreis verrechnet werden. Es gebe "keine Chance", das aufzudecken, zitiert die Zeitung einen Fahnder. Auch in den Belegen der Sause in Budapest habe es keinen Posten Prostitution oder gar eine Detailrechnung gegeben, sagte der ERGO-Sprecher. Die steuerliche Behandlung von Prostitution ist nach Angaben der Zeitung in Deutschland nicht klar geregelt
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Quelle: dpa-AFX
Gerd aus Nürnberg schrieb:
am 1. Juni 2011 um 18:17:04
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HM
Dass diese "Gauner" Steuern nachzahlen müssen dürfte ja wohl eine Selbstverständlichkeit sein, nur leider zahlen das die
Versicherten, denn diese Kosten werden dann halt über höhere Beiträge wieder reingeholt.
Fazit: Die Versicherungen sind immer die Gewinner, mußte das in einem Prozeß gegen eine andere Versicherung am eigenem Leib erfahren.
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juttadoris schrieb:
am 31. Mai 2011 um 19:45:35
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Steuern
Natürlich setzen wir auch in unserer Firma gem.Steuerrecht alle Kosten für Betriebsfeiern, u.ä. sowie Reisen für besonders
erfolgr.Maschinenverkäufer ab, ist doch logisch, alles andere wäre ja Verschleuderung von Firmenvermögen. Liebe Leute im Forum, wo lebt ihr eigentlich??Noch nie ein Betriebsfest u/o Ausflug mitgemacht???
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Günther schrieb:
am 31. Mai 2011 um 19:01:11
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Tussi
vollkommen richtig, die meisten hier im Forum sind absolute Laien und haben
null ahnung vom Steuerrecht.Jeder Betriebsausflug z.B. sind
nat. Betriebskosten, schon mal was von Motivation der Mitarbeiter gehört???
War gerade als erfolgr.Verkäufer von Motorrädern 1 Woche auf Mallorca in einem 5 Sterne Haus auf Firmenkosten unter Berücksichtigung des geldwerten Vorteils, ja und???
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