09.01.2012, 14:12 Uhr | dpa-tmn, t-online.de
Hartz-IV-Empfänger müssen nicht jeden Eingriff in ihre Eigenständigkeit dulden. Haben sie etwa die Miete gekürzt, kann das Amt für Arbeit und Soziales die Miete nicht einfach ungemindert an den Vermieter überweisen. Das entschied das Sozialgericht Karlsruhe (Az.: S 15 As 2985/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
In dem vorliegenden Fall hatte der Mieter seine Miete zunächst gemindert. Weil er zudem Ansprüche mit seinem Vermieter verrechnen wollte, stellte er die Mietzahlung letztlich vorübergehend ganz ein. Die zuständige Behörde bestimmte daraufhin für den nachfolgenden Bewilligungszeitraum, dass die Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der Miete statt an den Mieter direkt an den Vermieter ausgezahlt werden.
Die Richter verurteilten das Amt dazu, die Miete weiter an den Mieter zahlen. Denn die Direktzahlung an den Vermieter sei nicht geeignet gewesen, den Verlust der ohnehin schon gekündigten Wohnung abzuwenden. Mindere der Arbeitslosengeld-II-Empfänger die Miete, verbleibe der Behörde grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Leistung für die Unterkunft und Heizung entsprechend zu reduzieren.
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Quelle: dpa-tmn , t-online.de
Maus 1711 schrieb:
am 6. Januar 2012 um 21:19:43
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Harz4
Keiner kann etwas dafür Arbeitslos zu werden.
Die Firma ist insolvent .
Mit welchen recht sind alle Harz4 empfänger gleich faul
und
Säufer?Es ist dumm so etwas zu behaupten.
Jeder kann froh sein einen Job zu haben.
und nicht auf die Harzt4 empfänger hetzen.
Die auch mal Arbeit hatten.
und dann alles verlieren auch ihre Würde.
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ursel schrieb:
am 6. Januar 2012 um 20:23:55
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hartz4
ich kenne etliche hartz4-empfänger,denen es besser geht wie uns arbeitenden.viele besitzen eine doppelhaushälfte oder ein
reihenhaus.ich wohne in einer wohnung,da ich nicht so viel verdiene.aber für alles voll löhnen muss.meine kinder fahren auf klassenfahrt-ich muss alles selbst bezahlen,hartz4-empfänger gehen zum amt und bekommen zuschüsse,verkehrte welt,vielleicht sollte ich auch nicht arbeiten gehen,keine steuern zahlen und dem staat einfach auf der tasche liegen;-(
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rtom schrieb:
am 6. Januar 2012 um 20:17:21
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@100oktan
Schön zu lesen dass Sie einmal nicht gegen Hartz4 Bezieher hetzen.Die Wahrheit ist tatsächlich so,dass die Gutverdiener extrem
geizig sind.Als Handwerker mit ehemals häufigen Kundenkontakt,weiß ich das es bei Normal,Gering und Hartz4 Beziehern sehr oft Verpflegung gibt (Kaffee,Kuchen,Brotzeit,Getränke).Bei Gutverdiener und Reichen Kunden gibt es außer Beanstandungen nichts.Das Amt zahlt meist die Miete direkt an den Vermieterund sind deswegen bei Vermieter sehr beliebt.
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