06.04.2011, 14:11 Uhr | dapd, oca
Hin- und Rückfahrt: Jobcenter muss Kilometergeld für Langzeitarbeitslose zahlen (Foto: ddp) (Quelle: ddp)
Langzeitarbeitslose in Weiterbildungsmaßnahmen oder Praktika dürfen Kilometergeld für die Hin- und Rückfahrt zu ihrem Arbeitsplatz abrechnen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.
Das Jobcenter im Landkreis Rotenburg (Wümme) hatte einem Hartz-IV-Empfänger lediglich 20 Cent pro Kilometer für die einfache Wegstrecke zum Praktikumsort erstatten wollen. Das Bundesgericht wies dieses Ansinnen nun zurück.
Der Kläger war ein Langzeitarbeitsloser, dem das Jobcenter eine Weiterbildung zum Kraftfahrer im Fernverkehr bewilligt hatte. Teil dieser Weiterbildung war ein unentgeltliches Praktikum im 53 Kilometer von seinem Wohnort gelegenen Bremerhaven. Für die Autofahrt dorthin an 16 Tagen erstattete das Jobcenter dem Mann auf Antrag 169,60 Euro. Dagegen klagte der Mann.
Ähnlich wie zuvor schon das Sozialgericht in Stade sprach das Bundessozialgericht dem Mann nun weitere 169,60 Euro an Fahrtkosten zu. Zwar stehe es im Ermessen des Jobcenters, ob eine Maßnahme bewilligt werde, argumentierten die Kasseler Bundesrichter. Werde sie bewilligt, gebe es aber keine weitere Ermessensregelung für die zu erstattenden Kosten. Der Grundsicherungsträger müsse sich dann an die Regelungen des dritten Sozialgesetzbuches halten.
Sie suchen einen neuen Job? Finden Sie den passenden Job aus fast 60.000 Stellenangeboten. Jobsuche starten
Quelle: dapd
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Acht Flaschen 2007er San Martino plus Dekanter jetzt für nur 49,- € statt 78,10 €. von Hawesko
Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. mehr
24,6 cm Tablet-PC mit Android 4.0, 1 GHz Prozessor inkl. Ledertasche für nur 229,- €. bei euronics
Für einen klaren Durchblick: Lese-
brillen, Komplettbrillen u.v.m. zu top Preisen! bei optikplus.de
Die 58-jährige Gina Rinehart ist Bergbau-Unternehmerin. zum Video