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Hartz IV: Gericht bestätigt Sportwetten-Verbot

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Hartz IV: Gericht bestätigt Sportwetten-Verbot

05.05.2011, 13:05 Uhr | dpa

Sportwetten sollen für Hartz-IV-Empfänger verboten werden, so will es das Landgericht Köln. (Foto: dpa)

Sportwetten sollen für Hartz-IV-Empfänger verboten werden, so will es das Landgericht Köln. (Foto: dpa)

Einspruch abgelehnt: Das Landgericht Köln hat sein umstrittenes Sportwetten-Verbot für Hartz-IV-Empfänger bekräftigt. Es wies einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen das Verkaufsverbot ab. Die Mitarbeiter der Annahmestellen müssen aber nicht jeden Kunden überprüfen, sagte das Gericht. Dennoch sollen sie in der Verantwortung stehen. Westlotto-Sprecher Axel Weber bezeichnete das Urteil als realitätsfern und kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln an.

Überprüfung bei konkreten Hinweisen

Die Entscheidung bedeutet nach Angaben des Gerichts nicht, dass nun jede Lotto-Annahmestelle ihre Kunden überprüfen muss. Nur wenn die Mitarbeiter der Annahmestellen ganz konkrete Hinweise darauf haben, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann, müssen sie einschreiten.

Verkäufer an Annahmestellen in Verantwortung

In dem konkreten Fall hatte ein Konkurrent von Westlotto, der Sportwetten-Anbieter Tipico, zwei Leute zu Testkäufen in verschiedene Lotto-Annahmestellen geschickt. Unmittelbar vor dem Verkäufer hatte dann der eine gesagt: "Geht das überhaupt, dass du hier schon wieder 50 Euro setzen kannst, du bist doch pleite und bekommst Hartz IV?" Darauf kam die Antwort: "Ach, ich hab das Geld jetzt und demnächst vielleicht noch mehr... So kann man doch nicht leben!"

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In einem solchen Fall mache es sich der Verkäufer in einer Annahmestelle zu einfach, wenn er einfach weghöre oder das Gespräch nicht ernst nehme, heißt es in der Urteilsbegründung. Er handele dann "glücksspielstaatsvertrags- und wettbewerbswidrig". Denn der seit 2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag schreibe vor, dass Personen vor Glücksspielen geschützt werden müssten, deren Einsätze in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Einkommen stünden.

Entscheidung "realitätsfern"

Westlotto-Sprecher Axel Weber bezeichnete die Entscheidung als "realitätsfern". Niemand könne ohne Anhörung einfach so von Sportwetten ausgeschlossen werden. "Es fehlt hier einfach auch an gesellschaftlichem Sachverstand." Deshalb gehe man in Berufung.


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Quelle: t-online.de , dpa

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Kommentare (102)

zum Forum

Thema: "Hartz IV: Gericht bestätigt Sportwetten-Verbot"

na sowas schrieb: am 5. Mai 2011 um 16:08:37
(1) (1) was geht denn bei denen ab
sollten unsere lieben Politiker erstmal 1 Jahr von Hartz IV Leben bevor sie sich zur Wahl aufstellen lassen
dürfen..ich bekomme auch ergänzende HartzIV Leistungen, und wenn ich Lust und Geld übrig hab, spiele ich auch mal ganz einfaches Samstagslotto, das lass ich mir von keinem verbieten..und meine Kinder müssen dadurch bestimmt nicht hungern oder nackt rum laufen..wollen uns die Politiker nun auch unsere Träume verbieten..
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Mr. P schrieb: am 5. Mai 2011 um 16:04:36
(1) (1) Wetten
Die können von mir aus gerne wetten, aber wenn sie dann kein Geld mehr für den Rest des Monats haben ist das deren Pech. Ich als
Steuerzahler weigere mich schlicht mehr Geld für solche Leute zu blechen, nur weil die das verzocken.
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Bigboss schrieb: am 5. Mai 2011 um 16:00:17
(0) (1) Schmaotzer
Ich glaube unsere Politiker sind doch nicht mehr ganz dicht !!!!!!Unsere Politiker die sind die größten Schmarotzer.Die stopfen
sich die taschen voll und der kleine soll nichts haben!!!!!!!!! Alle Politiker sollten mal mit hartz IV leben aber nur mit hartz IV.
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