02.06.2010, 15:50 Uhr | dpa
Das Thema Hartz IV beschäftigt weiter die Sozialgerichte (Foto: imago) (Quelle: imago)
Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich wieder einmal mit dem Arbeitslosengeld II beschäftigt. In zwei Urteilen steckten die Richter den Rahmen für Empfänger von Hartz-IV noch enger ab. In einem Falle der freien Wohnungswahl verließen die Empfänger den Gerichtsaal als Sieger, in der Frage nach der Anrechnung von Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschlägen setzten sich die Arbeitsgemeinschaften durch.
Im ersten Fall gaben die Richter einem 57-jährigen Musiker recht, der von Berlin in ein fränkisches Dorf bei Erlangen zog. Dort zahlte der Mann 193 Euro Warmmiete. Als er zwei Jahre später im Jahr 2008 wieder zurück nach Berlin zog, lebte er in einer 300 Euro teuren, aber noch angemessenen Wohnung. Konkrete Gründe für den Umzug, beispielsweise ein vorliegendes Jobangebot, gab es nicht. Das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf wollte die vollen Unterkunftskosten nicht übernehmen. Der Hartz-IV-Empfänger habe ohne Grund mit seinem Umzug höhere Unterkunftskosten verursacht. Er hätte sich zudem eine Unterkunft suchen können, die genauso billig wie in Bayern sei.
Der Kläger wandte ein, dass die Berliner Unterkunft nach den Hartz-IV-Regelungen als angemessen gilt. Müssten Arbeitslose bei einem Umzug in eine andere Stadt immer für die höheren Unterkunftskosten selbst aufkommen, würde das bedeuten, dass man immer am günstigen Wohnort bleiben müsse. Dies widerspreche den in der Verfassung geschützten Grundsatz der Freizügigkeit. Dies sah auch der 4. Senat so und gab dem Mann Recht (AZ: B 4 AS 60/09 R). Auch Hartz-IV-Empfängern muss ein Umzug in eine andere, teurere Stadt ermöglicht werden. Das Jobcenter ist bei einem Wohnortwechsel verpflichtet, die höheren Unterkunftskosten voll zu übernehmen, wie das BSG urteilte. Voraussetzung sei, dass sie sind noch angemessen seien. Nur innerhalb einer Kommune würden die gesetzlichen Regelungen den Umzug von einer billigen in eine teurere Wohnung verbieten. In diesem Fall bekommt der Arbeitslose nur seine ursprüngliche, kostengünstige Miete erstattet.
Ein weiteres Urteil des Bundessozialgerichts stärkte dagegen die Position der Jobcenter. Arbeitnehmer, die wegen ihres geringen Einkommens zusätzlich Hartz-IV-Leistungen erhielten, könnten nicht von Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschlägen des Arbeitgebers profitieren. Die Zuschläge seien voll auf das Arbeitslosengeld II als Einkommen anzurechnen. Es handele sich bei den Zuschlägen um keine sogenannten zweckbestimmten Einnahmen, die bei den Hartz-IV-Leistungen nicht berücksichtigt dürfen. In einem der verhandelten drei Fälle hatte ein Wachmann aus Dresden von seinem Chef regelmäßig Zuschläge für Nacht-, Schicht- sowie Sonn- und Feiertagsarbeit erhalten. Wegen seines geringen Einkommens erhielt der Mann zusätzlich Arbeitslosengeld II. Die Zuschläge wertete die Arbeitsgemeinschaft Dresden als Einkommen und minderte das Arbeitslosengeld II. Der Aufstocker meinte, dass die Zuschläge eine zweckbestimmte Einnahme darstelle, die nicht zu einer Arbeitslosengeld-II-Kürzung führen dürfe. So seien die Zuschläge für die Nacht- und Schichtarbeit ein Ausgleich für gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Arbeitsgemeinschaft. (AZ: B 4 AS 89/09 R)
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Quelle: dpa , t-online.de
57537 schrieb:
am 26. September 2010 um 13:22:32
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HartzIV-Wohnungen
Es ist kaum zu glauben, aber seit alles bei der ARGE-Jobcenter gehandhabt wird, ist man keine eigene Persönlichkeit
mehr,man kann und darf sich keine vernünftige Wohnung mehr suchen. 1 Person wird auf 45qm gesperrt, und dann nur für 200€ Kaltmiete, wo gibt es denn solche Wohnungen noch, alles wird teurer und mann bekommt die Heizkosten nicht voll vom Jobcenter erstattet, also wieder weniger zum leben. Bin 64 Jahre und habe aus der Not herraus eine solche kleine Wohnung
fühle mich eingesperrt.
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don schrieb:
am 16. Juni 2010 um 10:36:52
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Mehr Freiheiten
Ich kannte mal einen jungen Mann, der nur zum "Schein" in Berlin wohnte.
Er meldete sich bei der Freundin in Berlin an und
wohnte in (glaube ich) Karlsruhe.
Dadurch bekam er mehr Geld vom Amt.
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Diethard schrieb:
am 15. Juni 2010 um 15:32:50
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Ganz Recht
Die, die über Hartz 4 Empfänger herziehen sind meistens Steuerhinterzieher und Leute die ihr wohlhaben nicht durch ihre Hände
Arbeit erworben haben, mir kommt das Kotzen.
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