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Hartz IV muss Pflegeversicherung abdecken

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Hartz IV muss Pflegeversicherung abdecken

24.08.2011, 14:19 Uhr | dpa

Hartz IV: Der Staat muss private Pflegeversicherungen erstatten (Foto: imago)

Hartz IV: Der Staat muss private Pflegeversicherungen erstatten (Foto: imago)

Die Jobcenter müssen Hartz-IV-Empfängern die Beiträge für ihre private Pflegeversicherung ersetzen. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem aktuellen Urteil. Die Privatversicherung habe aus ihrem Vertrag mit einem Hartz-IV-Bezieher einen Anspruch, der nicht durch abweichende Regelungen des Sozialgesetzbuches ausgehebelt werden könne, erklärte ein Gerichtssprecher (Az.: 19 AS 2130/19).

Hartz-IV-Empfänger hatte geklagt

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Revision beim Bundessozialgericht (Az.: B 14 ASW 110/11 R) eingelegt wurde. Geklagt hatte ein Hartz-IV-Empfänger aus Aldenhoven bei Aachen. In dem konkreten Fall hatte das Amt die Kosten der Versicherung nur zum Teil übernommen.

Laut Sozialgesetzbuch müssen die Jobcenter den Hartz-IV-Empfängern lediglich einen Betrag von bis zu 18,04 Euro im Monat erstatten. Allerdings erlaube die Regelung privaten Versicherungen, monatlich bis zu 36,31 Euro von den Leistungsempfängern zu verlangen. Das entspricht der Hälfte des Höchstbetrags zur sozialen Pflegeversicherung, befand das Gericht.

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Leistungsträger muss Deckungslücke schließen

Die Festlegung auf 18,04 Euro schlage damit nicht auf den privatrechtlichen Vertrag zwischen den Versicherungen und bei ihnen pflegeversicherten Hartz-IV-Empfängern durch, erläuterte der Gerichtssprecher. Das sei in den Hartz-IV-Regelungen nicht berücksichtigt worden. Da der Gesetzgeber eine zusätzliche Belastung von Hartz-IV-Empfängern durch Beiträge zur privaten Pflegeversicherung nicht gewollt und auch nicht in den Regelsätzen berücksichtigt habe, müssten die Leistungsträger die Deckungslücke schließen.


Quelle: t-online.de , dpa

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Kommentare (21)

zum Forum

Thema: "Hartz IV muss Pflegeversicherung abdecken"

Ben schrieb: am 26. Dezember 2011 um 12:45:37
(0) (0) Hartz IV: wichtige Urteile...
siehe 2: ...TV nicht Erstausstattung ... siehe 7: ... kein PC als Erstausstattung da TV und Radio als
Informationsquelle... -wie durchbricht man einen Kreis? man geht in ein anderes Bundesland! davon ganz ab, sogar in sogenannten Entwicklungslaendern ist ein PC Standard
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bob schrieb: am 24. September 2011 um 07:49:29
(1) (4) hartz 4
Es ist schon schwer zu verstehen das einer der immer gearbeitet hat und die Pflege seid Jahrzehnten bezahlt, mit Hartz 4 Empfänger
gleich gestellt wird. Ich weiß das nicht alle gerne zu Hause rumsitzen wollen. Aber mal ehrlich,die, die es tun und nur auf den Staat hoffen, sollten auch nichts mehr bekommen. Wir sind alle mündige Menschen und sollten mehr Eigenverantwortung besitzen. Wer länger als 5 Jahre nicht mehr gearbeitet hat oder sich bemüht welche zu bekommen darf nicht mehr unterstützt
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goldfisch schrieb: am 11. September 2011 um 21:08:15
(5) (0) hartz
es kommt darauf an ob jemand der sein lebeben lang gearbeitet hat harz iv ist. aber da werde ja die anständigen mit den faulen in
einen sack geworfen. dank unserem herr schröder.der sack ist ja fein raus mit seinem neuen chef.
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