02.08.2010, 13:57 Uhr | apn
Denkt noch über neue Hartz-IV-Regelungen nach: Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Die Bundesregierung hat noch nicht über eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes entschieden. Ein Sprecher von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte am Samstag in Berlin, erst im Herbst werde die Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamtes vorliegen. "Damit kann auch die Berechnung der neuen Regelsätze erst im Herbst abgeschlossen werden." Aktuell genannte Zahlen oder Tendenzen seien verfrüht und reine Spekulation.
Der Sprecher reagierte damit auf einen Vorabbericht des "Spiegels", nach dem Empfänger des Arbeitslosengeldes II vom kommenden Jahr an mit höheren Sätzen rechnen können. Die Unterstützung werde im Zuge einer Neuberechnung steigen. Der Sprecher betonte jedoch: "Es gibt bis dato keine Festlegungen." Geplant ist, dass zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern in der Grundsicherung als Sach- oder Dienstleistung gewährt werden sollen. Das soll offenbar ein Schulbasispaket oder das Essen in der Schule und Kindertagesstätten betreffen. Zu Einzelheiten wie dem Inhalt des Schulbasispaketes äußerte sich der Sprecher nicht.
Auch sei noch nicht festgelegt, wie die Regelsätze künftig steigen sollen. "Als mögliche Ausgestaltungen werden vom Bundesverfassungsgericht neben der Preisentwicklung auch die Nettolohnentwicklung und die laufende Wirtschaftsrechnung genannt. Auch hier laufen die Prüfungen und Arbeiten noch", erklärte der Sprecher. Es sei nichts festgelegt worden.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Neuregelung der Hartz-Sätze, weil das Bundesverfassungsgericht entsprechende Regelungen im Februar für grundgesetzwidrig erklärte. Die Richter beanstandeten die Koppelung an die Rentenentwicklung und die pauschale Festlegung der Sätze für Kinder. Allerdings hat der Gesetzgeber bei der Höhe einen großen Ermessensspielraum und muss mit der Reform die Leistungen nicht unbedingt erhöhen. Die Neuordnung wird vom 1. Januar 2011 an gelten.
Quelle: dapd , t-online.de
cara schrieb:
am 11. August 2010 um 10:22:22
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hartz-IV
Jeder Beamte hat seine eigene Antwort und Regelung, keiner weiß so richtig wie jeder Bürger zurechtkommt> jeder weiß, das die
47qm singlewohnungen eine Rarität ist, ich zahle jetzt schon von meinem Regelsatz an Miete obwohl das halbe jahr noch nicht um ist,der Verbleib ist zu gering,die Unkosten müssen ja auch bestritten werden, aber arbeiten soll ich......
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Jule 23 schrieb:
am 4. August 2010 um 16:37:37
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hallo Joker
na sag ich doch,dein Kommentar ist richtig,wer sich nicht einig ist kann sich nicht zur Wehr setzen,die ewigen Kommentare voller
Haß oder Neid gehen an die Falschen,trotzdem gilt im Amt Höflichkeit u.Anstand zu wahren,auch damit kann man im Amt etwas bewegen,nicht jeder Fallmanager spielt sich als Herrgott auf,Sprichwort hat auch Gültigkeit wie ich in den Wald hineinrufe schallt es wieder zurück,ich persönlich kenne auch gute Leute in allen Ämtern,die auch weiterhelfen,
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Mama von 4 schrieb:
am 4. August 2010 um 07:42:32
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Hartz-IV
Wir gehören zu den sog. Aufstockern, mein Mann arbeitet als Fernfahrer und trotzdem reicht sein Gehalt nicht. Ich möchte keine
Gutscheine! Damit man uns als "Hartzer" erkennt und noch mehr anpöbelt. Wir bekommen nur zusätzliche Leistungen, aber auch wir werden angepöbelt, obwohl mein Mann schwer Arbeitet. Lasst uns seine Spesen und gut ist. Die U. v. Leyen stellt sich so toll da, aber wer hat denn ihre Kinder gepasst, eine "Nanny". Spesen sind kein Einkommen, des würde uns schon helfen!
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