
26.08.2011, 08:53 Uhr | Financial Times Deutschland
Selbstbehalt-Tarife sind für Hartz-IV-Empfänger ungünstig (Quelle: imago)
Privatversicherte Hartz-IV-Empfänger müssen den Selbstbehalt für ihre Krankenversicherung selbst bezahlen. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass sich die Jobcenter und Sozialhilfeträger an den Kosten beteiligen.
Wer privat versichert ist und Hartz-IV-Leistungen erhält, muss seinen Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung (PKV) allein bezahlen. An den Kosten müssen sich Jobcenter oder Sozialhilfeträger nicht beteiligen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden (Az.: L 19 AS 2130/10).
Es verpflichtete einen ehemals selbstständigen Hartz IV-Empfänger, einen Selbstbehalt von 400 Euro selbst zu tragen, obwohl dadurch sein monatlicher Beitrag sinkt. Wenn ein Versicherter einen anderen Tarif als den Basistarif wählt - eine Art Sozialtarif der PKV -, muss er alle daraus resultierenden Belastungen tragen, so die Richter. Der Grund: Bei diesen finanziellen Belastungen handele es sich nicht um Beiträge, sondern um eine Beteiligung des Versicherten an seinen Gesundheitskosten.
Im gleichen Fall hat das Gericht auch entschieden, dass die Hartz IV-Leistungsträger den Versicherten die vollen Beiträge zur privaten Pflegeversicherung erstatten müssen. Die zuständige Kommune hatte dem Versicherten lediglich 18,04 Euro monatlich bezahlt, was dem Mindestbeitrag zur sozialen Pflegeversicherung entspricht. Der tatsächliche Beitrag betrug aber 36,31 Euro. Zwar halte sich die Kommune damit an die gesetzlichen Vorgaben, stellten die LSG-Richter fest. Die Deckungslücke dürfe aber nicht zu Lasten des Versicherten gehen. "Es ist nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber bewusst und gewollt privat krankenversicherten Leistungsbeziehern einen Beitrag zur privaten Pflegeversicherung aufbürden wollte, den diese aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht tragen können", entschieden sie.
Im Januar 2011 hatte das Bundessozialgericht bereits ein Grundsatzurteil für die private Vollversicherung gefällt, das die Sozialhilfeträger ebenfalls in die Pflicht nimmt. Sie müssen die Differenz zwischen dem Höchsterstattungsbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung und dem für Bedürftige geltenden halben Beitragssatz im Basistarif erstatten.
Quelle: Financial Times Deutschland
hallo schrieb:
am 14. Dezember 2011 um 21:07:10
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Wechsel
zum glück gibt es im alter keinen wechsel mehr zur gesetzlichen kasse. es war früher mode bis zur rente privat versichert gewesen
zu sein und dann in die gesetzliche zu gehen um dort -wenn man richtig krank war -alles billig mitzunehmen.
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nanon schrieb:
am 15. Oktober 2011 um 04:40:16
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Hartz4
an salzer:
die gesetzliche versicherung kann man sehr wohl bezahlen, auch als Selbständiger. Jetzt zahlt man zwar mehr ein, zahlt
aber zur Rentenzeit wesentlich weniger als bei der Privatversicherung.
Mein Mann versucht als Selbständiger seit 16 Jahren in die gesetzliche Kasse zu wechseln und zahlt dort auch gerne mehr. Aber es ist durch unsere Politik nicht möglich. Man kann gestzl. wechseln, auch ind ie Private, aber nicht mehr umgekehrt.
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Widschi schrieb:
am 23. September 2011 um 13:52:43
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An Salzer:
Bei aller Empörung, ob berechtigt oder nicht: Deine !-Taste ist kaputt, sie macht immer !!!
Und Argumente zählen durch Inhalt,
nicht durch ! oder !!!.
Das erschwert nur das lesen.....
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