01.02.2011, 14:57 Uhr | dpa
Bundessozialgericht in Kassel: gutes Urteil für Hartz-IV-Empfänger in der PKV (Foto: imago) (Quelle: imago)
Gute Nachricht für privat krankenversicherte Hartz IV-Empfänger: Die Jobcenter müssen ihre Krankenkassenbeiträge jetzt in voller Höhe übernehmen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 4 AS 108/10 R) und verpflichtete damit das Saarbrücker Jobcenter dazu, einem hilfsbedürftig gewordenen Rechtsanwalt den Beitrag zur privaten Krankenversicherung in Höhe von monatlich 207,39 Euro zu bezahlen. Bisher waren ihm nur 129,54 Euro erstattet worden. Den Rest musste er aus der Grundsicherung selbst aufbringen.
Das akzeptierte das Gericht nicht. Den Beitrag müsse das Saarbrücker Jobcenter übernehmen, da sonst das "verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum privat versicherter SGB-II-Leistungsempfänger betroffen" wäre, urteilten die Bundesrichter. "Hieraus ergibt sich eine Verpflichtung des Beklagten zur Übernahme der Beiträge in voller Höhe."
Dem Bund drohen damit zusätzliche Ausgaben, die sich aber vergleichsweise in Grenzen halten. Denn nach Erhebungen der Bundesregierung sind nur rund 32.000 der insgesamt etwa 6,5 Millionen Hilfeempfänger privat krankenversichert. Es handelt sich meist um ehemals Selbstständige. Sie können seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Das Gericht bemängelte an dieser Stelle eine Regelungslücke im Gesetz, die den Bund nun gleichwohl einen Millionenbetrag kosten dürfte.
Die Privatkassen sind nach geltendem Recht verpflichtet, den Beitrag für einen Hartz-IV-Empfänger zu halbieren. Vom Rest übernehmen die Jobcenter ungefähr den Betrag, den sie auch für Langzeitarbeitslose in der - deutlich günstigeren - Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlen müssen. Damit blieben privatversicherte Hartz-IV-Empfänger auf dem ungedeckten Teil der Kosten sitzen.
Sie suchen einen neuen Job? Finden Sie den passenden Job aus fast 60.000 Stellenangeboten. Jobsuche starten
Das Bundesarbeitsministerium begrüßte das Urteil: "Es ist gut, dass es nun Rechtssicherheit für die Betroffenen gibt." Diese könnten in ihrer privaten Krankenversicherung bleiben, "ohne sich dafür verschulden zu müssen". Auch der PKV-Verband äußerte sich positiv: Es gebe nun "endlich Klarheit zugunsten der Hilfebedürftigen". Zu ihrem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum gehöre auch ein angemessener Krankenversicherungsschutz. Deshalb müssten die Sozialbehörden bei Privatversicherten "die dazu nötigen Beiträge übernehmen".
Der GKV-Spitzenverband nahm das Urteil zum Anlass, höhere Beiträge für gesetzlich versicherte Hartz-IV-Empfänger zu fordern. "Es kann nicht sein, dass die Jobcenter für Versicherte der gewinnorientierten privaten Krankenversicherung deutlich mehr zahlen als für Menschen, die in einer gesetzliche Krankenkasse sind", sagte Verbandschefin Doris Pfeiffer. Sie verwies darauf, dass die gesetzlichen Kassen pro Mitglied im Monat rund 278 Euro im Schnitt aufwenden. Für Hartz-IV-Empfänger erhielten sie aber nur 131,34 Euro von den Jobcentern.
Der Wert von Silber explodierte in den letzten Tagen und Monaten. Mit unseren Tipps können auch Sie am Boom mitverdienen. Silber-Special
Quelle: dpa , t-online.de
EinMensch schrieb:
am 19. Januar 2011 um 17:33:40
(0)
(0)
Hartz 4
Mit Hartz4 verlierst du deine Grundrechte.
Kommentar melden
jb schrieb:
am 19. Januar 2011 um 15:06:03
(0)
(0)
ICE schrieb
Wohl schon mal ohne Helm gegen eine Wand gefahren
Kommentar melden
urteil schrieb:
am 19. Januar 2011 um 13:55:21
(1)
(0)
pkv
tatsächlich ist dies mal ein gutes urteil für die in geringer zahl betroffenen. wenn aus irgend einem grund ein unternehmer sein
geschäft nicht weiterführen kann, warum sollte er deshalb zusätzlich bestraft werden und aus dem wenigen der grundsicherung die unweigerlich klaffende lücke zwischen zuschuss und tatsächlichem beitrag aufbringen? wenn ein arbeitnehmer arbeitslos wird, bekommt er ja schliesslich auch die krankenversicherung im vollen umfang bezahlt. wo ist da bitte die gerechtigkeit?
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Acht Flaschen 2007er San Martino plus Dekanter jetzt für nur 49,- € statt 78,10 €. von Hawesko
Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. mehr
24,6 cm Tablet-PC mit Android 4.0, 1 GHz Prozessor inkl. Ledertasche für nur 229,- €. bei euronics
Für einen klaren Durchblick: Lese-
brillen, Komplettbrillen u.v.m. zu top Preisen! bei optikplus.de
Staats- und Regierungschefs be- kräftigen ihre Solidarität. zum Video