23.09.2011, 13:55 Uhr | mash
Je nach Alter variiert der Hartz-IV-Zuschuss für Warmwasser (Quelle: imago)
Manchmal mutet die Berechnung der Zuschüsse zu Hartz IVabsurd an: Wer sich als Hartz-IV-Empfänger via Boiler, Durchlauferhitzer oder Gastherme mit Warmwasser versorgt, bekommt einen Warmwasser-Zuschuss. Seit der Hartz-IV-Reform Anfang 2011 berechnet die Bundesagentur für Arbeit (BA) diesen Zuschuss erstaunlicherweise abhängig vom Alter - für Kinder gibt es also weniger als für Erwachsene, wie die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) berichtete.
Der neue Paragraph im Sozialgesetzbuch II legt eine andere Berechnung der Warmwasser-Zuschüsse fest: Wurden die Kosten für Warmwasser in Höhe von 6,47 Euro für einen Erwachsenen früher mit dem monatlichen Regelsatz von 364 Euro berechnet, lösten die Reformer die Warmwasser-Kosten nun aus der pauschalen Berechnung heraus.
Denn das vorherige Berechnungsmodell war äußerst kompliziert und funktionierte darüber hinaus nur bei Hartz-IV-Empfängern mit Zentralheizung. Wer bis 2011 Warmwasser via Boiler erhielt, musste selbst in die Tasche greifen - denn die Warmwasser-Kosten wurden über die Stromrechnung abgerechnet.
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Immerhin rund 20 Prozent der 3,4 Millionen Hartz-IV-Haushalte in Deutschland waren laut der "SZ" davon betroffen, da sie sich elektrisch mit Wasser versorgten. Nun sollen die Jobcenter diese Mehrkosten rückwirkend seit 2011 erstatten, schreibt die "Süddeutsche Zeitung".
Demnach erhält ein Alleinstehender eine Pauschale von acht Euro für Warmwasser, bei 14- bis 17-Jährigen sind es vier, bei 13-jährigen Kindern drei Euro. Die Berechnung beruhe auf einem bestimmten Prozentsatz des jeweiligen Regelsatzes. Nach dieser Logik verbrauchen Kinder und Jugendliche zum Beispiel beim Duschen weniger Wasser als Erwachsene.
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Das dürfte neuen Ärger für die BA bedeuten: "Das Bemessungsverfahren für den Energie- und den Warmwasseranteil des Kinderregelsatzes entbehrt jeglicher empirischen Grundlage", sagte Harald Thomé, Chef des Erwerbslosenvereins Tacheles in Wuppertal, der Zeitung. Er gehe von einer neuen Klagewelle aus.
Darüber hinaus haben auch die Angestellten der Jobcenter mehr Aufwand: Sie müssen nun genauestens auf die Geburtstage der Kinder achten, denn je nach Alter gilt eine andere Pauschale. Dann sei ein neuer Hartz-IV-Bescheid nötig, so die "SZ".
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Quelle: t-online.de
Rommy schrieb:
am 27. Oktober 2011 um 15:48:09
(7)
(11)
wasserverbrauch
Meine Nachbarin,von Beruf "MUTTER",verdient sich ihr flottes Leben mit
HartzIV.
Der Erzeuger ihres letzten Kindes
wohnt,natürlich nicht hier gemeldet,
bei ihr,seit eineinhalb Jahren. Der hat eine Autowerkstatt,und fährt nur silberne
Audi usw.
Außerdem hat man Pferde,und da im Winter die Pumpe abgestellt wird,
spendiert die Dame jd.2.Tag 90 L.Wasser. Man hat es ja....
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moni schrieb:
am 16. Oktober 2011 um 20:03:59
(14)
(1)
Hartz4
Ihr Nasenbären, meckert nur & schreibt was ihr denkt. Da braucht es nicht einmal den Saats-Trojaner, um eure Gesinnung
auszuspähen.
Nicht die einstmals freiheitliche BRD hat die DDR samt Stasi übernommen, sondern die DDR-Stasi-Mitarbeiter haben sich in den staatstragenden Institutionen & der Gesetzgebung breit gemacht. Ladet euch mal die Steuergesetze, das Sozialgesetzbuch, die Fürerescheinrichtlinien, ...herunter & lest die. Dann merkt ihr woher der Wind weht. Du mußt deine Unschuld beweisen.
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Tell59 schrieb:
am 15. Oktober 2011 um 12:52:57
(23)
(0)
Beamtete Gerechtigkeitsfreaks?
Man fragt sich wieso 13-jährige weniger Duschwasser benötigen als Erwachsene. Hat es etwas mit der
geringeren Hautoberfläche zu tun? Dann bräuchten sie aber auch weniger Seife – wo wird DAS berücksichtigt? Und wo wird berücksichtigt, daß Pubertierende gut das Doppelte an Nahrung vertilgen wie Erwachsene? Wo wird berechnet, daß Heranwachsende alle paar Monate größere Kleidung benötigen? In den letzten Jahren scheint „Gerechtigkeit“ stets mit verminderten Leistungen verbunden, kaum mit erhöhten.
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