04.06.2010, 13:22 Uhr
Für die Besitzer von Eigenheimen und Wohnungseigentümer ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung genauso unabdingbar wie eine Privathaftpflichtversicherung für jeden Menschen. Denn Eigentümer haften für Gefahren, die von ihrem Grundstück ausgehen.
Eine jährlich wiederkehrende Aufgabe für Hausbesitzer ist die winterliche Räum- und Streupflicht bei Schneefall und Glatteisbildung. Rutscht jemand auf dem eigenen Grundstück oder dem Bürgersteig davor aus und verletzt sich, ist man schadensersatzpflichtig. Das heißt, man muss für die Behandlungskosten aufkommen und eventuell auch noch Schmerzensgeld leisten. Im Extremfall kann das bedeuten, dass man dem Unfallopfer bei bleibenden Schäden eine lebenslange Leibrente zahlen muss. Andere mögliche Gefahrenquellen sind zum Beispiel Dachlawinen, umstürzende Bäume oder schadhafte Treppenstufen. Die Folgekosten von Unfällen können einen Eigentümer finanziell ruinieren, daher sollte man auf eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung keinesfalls verzichten. (Streu- und Räumpflicht im Winter: Wer ist wann und wie zuständig?)
Seine Pflichten als Haus- oder Wohnungseigentümer darf man allerdings trotzdem nicht vernachlässigen, denn die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung leistet nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Wer den Schnee nicht selbst räumen will, muss einen Räumdienst oder eine andere Person damit beauftragen. Vermieter können die winterliche Räumpflicht im Mietvertrag zwar auf ihre Mieter übertragen, haften aber dennoch, wenn diese ihre Pflichten versäumen. Sie müssen daher regelmäßig kontrollieren, ob der Mieter seiner Räumpflicht tatsächlich nachkommt. Auch die Standfestigkeit von Bäumen im Garten, der Zustand der Treppen und andere Gefahrenquellen müssen regelmäßig überprüft werden. Nur wenn der Eigentümer seinen Sorgfaltspflichten im üblichen Rahmen nachgekommen ist und dennoch ein Unfall passiert, springt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ein.
Beachten sollte man auch, dass einige Risiken von der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung standardmäßig ausgeschlossen sind. Dazu gehört etwa das Auslaufen des Öltanks im Keller. Für solche speziellen Risiken benötigt man eine Zusatzversicherung. Für Öltankbesitzer ist das eine Öltank-Haftpflichtversicherung.
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Quelle: t-online.de
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