14.02.2012, 16:28 Uhr | dpa, dapd, t-online.de
Die eigene Immobilie im Internet verlosen - das geht nicht. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) im Fall eines Österreichers entschieden, der seine Luxus-Villa online ausspielen wollte. Das OVG bestätigte damit eine frühere Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts (OVG 1 S 20.11). Wer ohne behördliche Genehmigung eine private Haus-Lotterie im Web startet, muss sogar mit harter Strafe rechnen.
Der gebürtige Wiener hatte sein rund 2500 Quadratmeter großes Anwesen samt edlem Domizil im brandenburgischen Michendorf im Internet zur Verlosung angeboten. Er war aus beruflichen Gründen nach Berlin gezogen, wollte nach seiner Pensionierung aber zurück nach Österreich.
Weil alle Versuche, das Haus zu verkaufen, scheiterten, bot der Mann ab Anfang 2009 im Web Lose zum Preis von 59 Euro an. Als das Innenministerium die Verlosung wegen der Verletzung des staatlichen Glücksspielmonopols untersagte, zog der Mann vor Gericht.

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Ohne Erfolg allerdings: Die Berliner Richter werteten die Verlosung als "unzulässiges Glücksspiel". Dass der Österreicher sein Spiel nur im Netz anbot, alles Weitere aber per E-Mail und Briefpost abwickelte, ändere daran nichts, befand das Gericht.
Die Idee, eine schwer verkäufliche Immobilie per Verlosung doch noch zu ihrem Marktpreis loszuschlagen, nutzten zur Zeit der Finanzkrise von 2008 an beispielsweise Hausbesitzer in Großbritannien und Österreich. In Deutschland wurde das einfache Prinzip ebenso aufgegriffen.
Demnach zahlen alle Teilnehmer den gleichen Preis für die Lose. Um die Gewinnchancen berechenbar zu halten, können nur eine begrenzte Zahl von Personen an der Verlosung teilnehmen. Das Geld aus deren Verkauf steckt wiederum der Eigentümer ein. Den Zuschlag erhält nur ein Lotterie-Teilnehmer.
Ein 53-jähriger deutscher Geschäftsmann, der Ende 2008 sein Haus ohne die erforderliche Erlaubnis durch die Behörden online verlosen wollte, landete am Ende vor dem Münchner Landgericht. Ihm hatten 21.000 Interessenten jeweils 19 Euro überwiesen. Wegen Betrugs und unerlaubten Glückspiels brummten die Richter dem Mann zwei Jahre Haft auf Bewährung auf.
Er habe die Teilnehmer getäuscht, denn er habe ihnen nicht mitgeteilt, dass die Verlosung rechtswidrig sei, befand das Gericht. Dass von den insgesamt eingenommenen 405.000 Euro nur etwa 50.000 Euro sichergestellt werden konnten, nannten die Richter die "klassische Betrugsvariante".
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Quelle: t-online.de , dapd , dpa
Olle Icke schrieb:
am 7. März 2012 um 14:27:16
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Verlosung
Wenn alles unter notarieller Aufsicht stattfindet und die Einnahmen zunächst auf ein Notaranderkonto gingen, wäre das Problem des
möglichen Betruges und der Besteuerung der Einnahmen gelöst. Aber der deutsche Staat will sich nicht vom Glücksspielmonopol trennen. Warte mal - wer ist eigentlich der deutsche Staat?
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Aloysius schrieb:
am 19. Februar 2012 um 01:00:23
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Los-Hauskauf
Da haben wir aber Glück gehabt, wir haben in Süddeutschland ein EFH gewonnen aufgrund eines Loskaufs vor 1 Jahr,d.h. 1 Los
für 50€ und damit das Haus im Verkehrswert von 500.000,--. Kein Mensch hat dies beanstandet, auch nicht der Notar bzw. das Grundbuchamt,alles lief glatt,der
Verkäufer der Lose also des EFH hatte auch schriftlich bestätigt, dass wir
das EFH durch Loskauf erworben hatten und er insgesamt 550.000 durch Lose vereinnahmt hatte. Dies muss er nat. auch versteuern.
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Ömmes schrieb:
am 16. Februar 2012 um 09:30:41
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Hausverlosung
Ganz Einfach die BRD will selbst mitzocken, die Eurolotterie Schüttet Millionen im dreistelligen Bereich an die Gewinner aus,
spenden kann ich auch selbst .Dann weiss ich auch wöfür!!!
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