27.10.2008, 12:58 Uhr | mfu
Nacht gilt für Fahrräder nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz (Foto: imago)Fahrräder sind nachts häufig nicht gegen Diebstahl versichert. Der Grund: Viele Hausratversicherungen enthalten eine Nachtzeitklausel. In diesem Fall gewähren die Versicherer nur eine Entschädigung, wenn das Rad zwischen 22.00 und 6.00 Uhr in Gebrauch war oder in einem Abstellraum stand, erläutert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen. Das können die Versicherten allerdings nur schwer nachweisen, mit der Folge, dass sie im Schadensfall leer ausgehen. Daher raten die Experten, auf eine Hausratsversicherung umzusteigen, die einen 24-Stunden-Diebstahlschutz bietet.
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Quelle: AFP , t-online.de
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