19.02.2010, 15:41 Uhr | dpa tmn
Ein Vermieter darf dem Besucher eines wegen schwerwiegender Störungen ein Hausverbot aussprechen. Wenn jemand in gravierender Weise den Hausfrieden stört, ist das auch ohne Ankündigung möglich. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wetzlar hervor, auf das der Mieterverein Hamburg hinweist (Az.: 38 C 1281/07 [38]). Voraussetzung ist aber, dass andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen, den Hausfrieden kurzfristig wieder herzustellen.
All diese Bedingungen waren nach Einschätzung der Richter in dem Fall erfüllt. Der betroffene Besucher hatte betrunken Jugendliche auf dem Hausgrundstück mit einem Dolch und einer Schusswaffe bedroht und sich anschließend selbst in die Hand geschossen.
Allgemeine Besuchsverbote sind laut dem deutschen Mietrecht aber unzulässig - der Vermieter darf Mietern keine pauschalen Vorschriften machen.
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
Pippin schrieb:
am 13. Februar 2010 um 23:17:39
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EU will jetzt auch D
Sollen wir uns etwa nicht mehr Duschen,und stinkend durch die Gegend laufen?
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tommbelt schrieb:
am 11. Februar 2010 um 09:53:34
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Hausverbot
Als Belohnung gibt es noch Harz 4 Zuschlag.
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Iche schrieb:
am 9. Februar 2010 um 21:03:55
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Hausverbot
Mhm, Hausverbot gegen ein Gewalttäter aussprechen, ich weiss nicht wo das hinführen soll. Ich glaube nicht, dass sich diese Person dran halten wird.
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