23.03.2010, 15:38 Uhr | dpa-tmn, t-online.de
Für Kamin- und Kachelöfen gelten ab 22. März neue Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid (Foto: ddp) (Quelle: ddp)
Für Kamin- und Kachelöfen gelten seit dem 22. März strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Betroffen sind auch Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzeln oder Kohle heizen. Die neuen Grenzwerte betreffen aber zunächst nur Öfen, die ab dem Stichtag neu installiert werden, erklärt Esther Stahl vom Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT). Für bereits bestehende Öfen gibt es verschiedene Übergangsfristen. Für offene Kamine gibt es laut "Stiftung Warentest" dagegen nach wie vor keine Grenzwerte.
Der Staubgrenzwert für zentrale Heizanlagen liegt seit dem 22. März dann nicht mehr bei 0,15 Gramm pro Kubikmeter, sondern bei 0,06 g/m³ für Pelletfeuerungen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber einen Grenzwert von 0,1 g/m³ bei allen übrigen Anlagen festgelegt. Kohlefeuerungen müssen einen Grenzwert von 0,09 g/m³ einhalten. Der CO-Grenzwert orientiert sich an der Größe der Anlage und der Art des Brennstoffs und wurde von 0,5 bis 4 Gramm pro Kubikmeter auf 0,3 bis 1,0 g/m³ gesenkt.
Für bereits installierte Anlagen gelten Übergangsfristen, die sich neben dem Anlagetyp auch nach dem Alter der Öfen richten. Für Einzelraumfeuerungen mit festen Brennstoffen ist der Übergang dabei gesondert geregelt. Bis zum 31.12.2013 muss entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Vor-Ort-Messung des Schornsteinfegers nachgewiesen werden, dass die Feuerung Grenzwerte von 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid einhalten kann. Ansonsten nennt der Gesetzgeber in der Verordnung den Stichtag 31.12.2014. Bis dahin müssten Anlagen mit Filtern nachgerüstet oder ersetzt werden, die vor dem 31.12.1974 errichtet wurden.
Doch noch sind die Filter nicht marktreif: Bisher seien diese Systeme wie elektrostatische Abscheider "noch nicht zu Ende entwickelt", sagt Volker Lenz vom Deutschen Biomasseforschungszentrum. Bis die Fristen auslaufen, werde es aber adäquate Systeme geben. Allerdings könnte es günstiger sein, gleich neue Öfen mit integriertem Abscheider zu kaufen.
Besitzer von Kamin- oder Kachelöfen können aber schon jetzt deren Emissionen verringern, indem sie einige Verhaltensregeln befolgen. So empfiehlt Lenz, nur Holzscheite und Pellets mit dem "RAL"-Gütezeichen zu kaufen. Optimal sei eine mittlere Scheitgröße mit einer Holzfeuchte von weniger als 20 Prozent. Eine weitere Faustregel sei, den Ofen nie über die Markierung hinaus zu befüllen und nie zu mehr als zur Hälfte des Brennraums. Die Luftöffnung an der Rückseite, meist eine Bohrung im Schamottstein, sollte immer frei bleiben.
Außerdem rät Lenz, das Holz nicht von unten mit Zeitungspapier anzuzünden, sondern von oben mit wachsgetränkten Holzspänebällchen und einem Scheiterhaufen aus dünnem Holz. So werde verhindert, dass das Holz lange nur schwach brennt - die Emissionen könnten um die Hälfte sinken.
Ab dem 31.12.2014 tritt die zweite Stufe mit noch strengeren Grenzwerten in Kraft. Dann müssen alle zentralen Heizanlagen einen Staubgrenzwert von 0,02 g/m³ und einen CO-Grenzwert von 0,4 g/m³ bzw. 0,3 g/m³ einhalten. Für Einzelraumfeuerungen gibt es gesonderte Grenzwerte für die erste und zweite Stufe.
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Max schrieb:
am 9. Dezember 2011 um 11:07:17
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Feinstaub
seid bestehen der erde verbrennt holz und brechen vulkane aus,nur die geldgierigen bonzen in berlin und die nichtsnutze der eu
haben damit eine beschäftigung.allen harz 4 und schluss
.
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Helmut schrieb:
am 10. Februar 2011 um 20:13:28
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Feinstaub
Es geht den Berliner Banditen doch nur um die Mehrwertsteuer die ihnen durch privaten Holzverkauf durch die Latten gehen!!!
Die
heisse Luft wird doch in Berlin produziert!
Wenn die könnten, würden sie eine Steuer für erloschene Vulkane einführen!
Ich habe keine Angst vor Feinstaub, aber vor selbsternannten Experten!!
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Kalle schrieb:
am 29. März 2010 um 19:37:48
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Schwarze Pumpe
Daß Grenzwerte für Holzheizungen kommen ist längst bekannt. Daß trotzdem Öfen auf dem Markt sind die diese Grenzwerte
nicht einhalten können ist eine Sauerei. Der nichtwissende Kunde ist der Dumme. In einem gebe ich Ihnen Recht. Den Leuten wird das Geld per Bestimmung aus der Tasche gezogen.
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