21.10.2011, 08:36 Uhr | dpa-tmn
Gerade in der dunklen und nassen Jahreszeit möchte man nicht gerne vor die Tür - doch Vorsicht! Als Hausbesitzer haftet man, wenn Passanten vor der eigenen Immobilie zu Schaden kommen.
Daher müssen Hausbesitzer nasses und damit rutschiges Laub auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück entfernen. Sonst könnten Fußgänger stürzen, erläutert die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland. Diese Verkehrssicherungspflicht treffe den Eigentümer nicht nur im Winter bei Schneefall. Übernehmen Dritte das Laubfegen, muss der Eigentümer das überwachen. Die meisten Gemeinden regeln die Reinigungspflichten in Satzungen.
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Laub von Bäumen an der Straße wird den Angaben zufolge in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Die Eigentümer müssten das Laub aber zu Haufen zusammenfegen, so dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopfen. Laub von Bäumen auf dem Grundstück müsse dagegen auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Es kann auf den Kompost - oder als Frostschutz für andere Pflanzen verwendet werden.
Quelle: t-online.de , dpa-tmn
siggi schrieb:
am 24. Oktober 2011 um 06:32:54
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Unfälle.
Die Gesetze werden immer mehr zum Nachteil des Volkes,die Stadt und einzelne Personen sind davon ausgenommen. Versicherungen
brauchen bald garnichts mehr zu bezahlen,weil das Gesetz ihnen das erlaubt.
Wenn es um die öffentlichen Verkehrswege geht,hat der Teilnehmer keinen Anspruch da er sich den Wetterverhältnissen anzupassen hat, aber vor priv. Grundstücken sieht das anders aus,na,was soll das denn??
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Hauseigentümer schrieb:
am 21. Oktober 2011 um 11:33:28
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Räumpflicht v.Laub
Als ich im vergangenen Winter auf einem öffentlichen Weg in der Stadt wg. mangelhafter bzw.fehlender Räumung stürzte,
mich zum Glück aber nicht sonderlich verletzte , beschwerte ich mich , da ich gehbehindert bin, beim
Ordnungsamt. Ich wurde mit der hämischen Bemerkung , Zitat : "Als Gebehinderter sollte ich bei solcher Witterung auch gefälligst mit dem ***** zu Hause bleiben, ich könne froh sein dass ich mir nichts gebrochen habe "
Sprach's und legte auf .Soviel zur Räumpflicht von
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Hausbesitzer schrieb:
am 20. Oktober 2011 um 16:19:14
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öffentliche Verkehrspflicht
Und wie schaut es mit der öffentlichen Verkehrssicherungspflicht der Länder und Kommunen aus? Beschissen!
So
machen es die Öffentlichen:
Marode Gehwege - Schild anbringen: Gehwegschäden
Marode Strassen( Schlaglöcher) - Schild anbringen: Straßenschäden
Somit sind die aus der Haftung draussen.
Mache ich jetz auch.
Schild anbringen : Laubweg - Nutzung auf eigene Gefahr.
Schild anbringen : Schneeweg - Nutzung auf eigene Gefahr.
Vor Gesetz sind alle gleich oder wie war das nochmal im GG
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