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Im Staatsdienst mit NPD-Parteibuch: BAG kippt Rauswurf

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Im Staatsdienst mit NPD-Parteibuch: BAG kippt Rauswurf

13.05.2011, 08:35 Uhr | dapd / dpa

NPD-Aktivitäten rechtfertigen laut BAG nicht immer einen Rauswurf. (Foto: imago)

NPD-Aktivitäten rechtfertigen laut BAG nicht immer einen Rauswurf. (Foto: imago)

Sind Mitarbeiter mit NPD-Parteibuch tragbar? Nicht generell, hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt jetzt entschieden. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter haben die Kündigung eines Verwaltungsangestellten gekippt, der seit 2007 für die rechtsextreme NPD aktiv war. Seinen Dienst wird der Mann trotzdem nicht wieder antreten.

Arbeitgeber nicht arglistig getäuscht

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter bestätigten damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mannheim. Die Begründung des Zweiten Senats: Es sei nicht nachgewiesen worden, dass sich die Parteiaktivitäten auf die Arbeit des gekündigten Mannes ausgewirkt hätten. Zudem habe der 28-Jährige, der in der Druckerei der Karlsruher Oberfinanzdirektion angestellt war, seinen Arbeitgeber nicht arglistig getäuscht habe, indem er ihm seine NPD-Mitgliedschaft verschwieg.

Weitere NPD-Aktivitäten nach Abmahnung

Gegen seinen Rauswurf geklagt hatte ein Angestellter des Landes Baden-Württemberg, der sich seit 2007 in der rechtsextremen Partei engagierte. Nach Angaben des Gerichts warb er unter anderem für Veranstaltungen der NPD, an denen er teilweise selbst teilnahm. Zudem gründete er einen Stützpunkt der NPD-Jugendorganisation in Karlsruhe. Auch nach einer Abmahnung setzte er die Tätigkeit für die Partei fort. Daraufhin wurde ihm 2008 gekündigt.

BAG kippt Rauswurf

Nach Auffassung des Landes hatte er durch die Teilnahme an einer NPD-Gedenkveranstaltung erneut seine politische Treuepflicht verletzt. Das Landesarbeitsgericht erklärte die Kündigung jedoch für unwirksam. Diesem Urteil folgte das BAG (2 AZR 479/09). Nach seiner Abmahnung habe der 28-Jährige kein Verhalten gezeigt, das als aktives Bekämpfen der freiheitlich demokratischen Grundordnung angesehen werden könne. Ein Kündigungsgrund liege somit nicht vor.

Revision gegen spätere Kündigung eingelegt

Dennoch kann der Mann zunächst nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. In einem weiteren Verfahren streitet er sich mit seinem Arbeitgeber über die Wirksamkeit einer späteren, 2009 ausgesprochenen Kündigung. Diese hatte das Landesarbeitsgericht in Baden-Württemberg bestätigt. Der Fall wird das BAG daher aller Wahrscheinlichkeit nach bald wieder beschäftigen.


Quelle: dapd

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Kommentare (1)

zum Forum

Thema: "Im Staatsdienst mit NPD-Parteibuch: BAG kippt Rauswurf"

tscharly schrieb: am 21. Juli 2011 um 08:05:40
(0) (0) Staatsdienst mit NPD Parteibuch
...und die umgetauften KPD'ler sitzen im Bundestag..... senza problema..... ;-)

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