04.06.2010, 13:26 Uhr
Eine gesonderte Versicherung innerhalb der allgemeinen Unfallversicherung ist die Insassenversicherung-Kraftfahrtunfallversicherung.
Diese Versicherung versichert die Insassen eines Fahrzeugs. Im Falle eines Unfalls sind so auch Beifahrer und Mitfahrer versichert. Sie müssen sich dazu aber mit Erlaubnis des Fahrzeughalters in dem Fahrzeug aufhalten. Tun sie das unerlaubt und es passiert ein Unfall, tritt die Insassenversicherung-Kraftfahrtunfallversicherung nicht ein. Ganz wichtig vorab: Als ein Fahrzeug definiert die Insassenversicherung-Kraftfahrtunfallversicherung ein Auto oder einen LKW, ein Motorrad oder ein Kraftrad, einen Roller oder eine Zugmaschine.
Im Gegensatz zu anderen Versicherungen unterscheidet sich die Insassenversicherung-Kraftfahrtunfallversicherung in mehrfacher Hinsicht. Zum einen ist sie eine Summenversicherung. Das bedeutet, dass sie unabhängig vom eingetretenen Bedarf im Schadensfall immer die vereinbarte Leistung erbringt. Zum zweiten tritt die Versicherung auch dann ein, wenn den Fahrer bei dem Unfall eine Schuld oder Mitschuld trifft. Alle gesundheitlichen Schäden, die Mitfahrern durch das Fahren, Benutzen oder Abstellen eines Fahrzeugs entstehen, sind über die Insassenversicherung-Kraftfahrtunfallversicherung abgesichert. Dies betrifft auch das Be- und Entladen und das Ein- und Aussteigen. Achtung: Eine Insassenversicherung-Kraftfahrtunfallversicherung ist immer an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.
Wer beruflich als Fahrer tätig oder beschäftigt ist, ist nicht über eine Insassenversicherung-Kraftfahrtunfallversicherung versichert. Auch wenn das Fahrzeug entwendet wurde, gilt die Insassenunfallversicherung des Fahrzeughalters nicht.
Die Kraftfahrtunfallversicherung für Insassen deckt Tod, Invalidität und Krankenhausaufenthalte ab. Sie kommt in diesem Fall für Schäden und Folgeschäden auf und zahlt über einen bestimmten Zeitraum ein Tagegeld beziehungsweise Krankenhaus-Tagegeld.
Es gibt zwei Varianten der Insassenversicherung-Kraftfahrtunfallversicherung. Die Versicherungssumme kann unabhängig von der Anzahl der Insassen pauschal für ein Fahrzeug festgelegt werden. Man kann sie auch über ein so genanntes Platzsystem abschließen. In diesem Fall können Sitzplätze, die mit höherer Wahrscheinlichkeit belegt sind, wie zum Beispiel Fahrer- und Beifahrersitz, höher versichert werden.
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Quelle: t-online.de
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