20.07.2010, 13:53 Uhr | t-online.de/business
Bilder von der letzten heißen Party gehören nicht ins Netz. (Foto: Imago)
Facebook und Co. - für immer mehr Menschen gehören soziale Netzwerke zu ihrem Alltag. Wer die Offenheit im Netz allerdings übertreibt, kann sich damit beruflich schnell ins Aus befördern. Denn auch der eigene Chef oder der Personaler der Firma, bei der Sie sich gerade um einen neuen Job beworben haben, durchforsten die Nutzerprofile im Internet - und finden scharfe Partyfotos oder Lästereien über den derzeitigen Arbeitgeber gar nicht passend. Wir zeigen Ihnen, wann Ihr Auftritt im Netz fatale Folgen für die Karriere haben kann.
Vorsicht bleibt in jedem Fall geboten: Einer Umfrage des Karriereportals careerbuilder.de zufolge haben sich im Jahr 2009 45 Prozent der Arbeitgeber in sozialen Netzwerken über Kandidaten informiert, 23 Prozent mehr als noch 2008. Die Folgen: 35 Prozent der Arbeitgeber stellten der Befragung zufolge Kandidaten nicht ein, nachdem sie bei einer Online-Recherche auf unpassende Einträge stießen. Und laut einer Studie des Verbraucherministeriums bewertet fast die Hälfte der Chefs besonders freizügige private Fotos - zum Beispiel Partybilder - ablehnend. Noch schlimmer ist es, wenn zukünftige Chefs negative Aussagen über die aktuelle Arbeit oder das Umfeld der Bewerber im Netz entdecken.
KarriereDie Experten des Hamburger Rechtsschutzversicherers Advocard warnen deshalb ausdrücklich davor, durch zu starke Offenheit die Karriere zu riskieren. Besonders aufpassen müssen Mitglieder von Social Networks demnach bei ihren Statusmeldungen und Kommentaren, wenn diese den Chef oder das eigene Unternehmen betreffen. Denn der Grat zwischen freier Meinungsäußerung und übler Nachrede ist schmal. So urteilte zum Beispiel das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zugunsten eines Arbeitnehmers, der im Internet seinem Unternehmen eine „verschärfte Ausbeutung“ vorwarf (Az.: 2 Sa 59/09). Das Richter erklärten die damit begründete Kündigung für unzulässig.
RauswurfSie argumentierten, die Aussage des Klägers sei vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Sie stelle weder eine persönliche Beleidigung dar noch verletze sie die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht. Ganz anders sah das Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Fall, in dem zum Nachteil einer Community-Nutzerin entschieden wurde, die ihre Firma als „Sklavenbetrieb“ und diverse Mitarbeiter als „Idioten“ bezeichnet hatte. Das Gericht bewertete die Äußerungen als herabsetzende Schmähkritik und damit als strafbare, üble Nachrede, die das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig zerstört habe (Az.: 22 Ca 2474/06).
Wer mit seinen Aussagen bei Facebook, StudiVz, MySpace und Co. über die Stränge geschlagen hat, sollte daher mit einem Anwalt für Medien- und Internetrecht besprechen, welche Konsequenzen drohen und wie diese noch abgewendet werden können, rät Advocard Rechtsexpertin Anja-Mareen Decker.
Diese Regeln gelten ebenso für den Micro-Blogdienst Twitter: Denn auch hier lesen nicht nur Freunde mit. Geben Sie etwa per Twitter-Botschaft heikle Firmeninterna preis, könnte bald schon eine berechtigte fristlose Kündigung ins Haus flattern, warnen die Advocard-Experten. Und verweisen auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin (Az.: 16 Sa 545/03). Dessen Richter befanden: Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn ein Mitarbeiter gegen seine Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstößt. Die verpflichte ihn dazu, über betriebliche Informationen zu schweigen. In dem Fall ging es um die heimliche Weitergabe von wichtigen Daten an einen ehemaligen Vorgesetzten, der zu einem Konkurrenzunternehmen gewechselt war.
Anwältin Decker kennt aus dem Ausland sogar noch abenteuerlichere Fälle. „In Kanada wurde einer Mitarbeiterin per Facebook-Nachricht gekündigt, da der Arbeitgeber dies als schnellsten Benachrichtigungsweg sah. In Deutschland ist diese Vorgehensweise allerdings nicht zulässig. Laut §623 BGB reicht die elektronische Form der Kündigung nicht aus, diese muss schriftlich per Brief erfolgen“, erläutert die Fachfrau.
Eine positive Präsenz im Netz kann einem Jobsuchenden aber auch Vorteile bringen. Nach Ansicht der Karriereprofis von careerbuilder.de erwarten potenzielle Arbeitgeber heute, dass Bewerber im Netz präsent sind. Sind Jobkandidaten online nicht in einem professionellen Zusammenhang zu finden, könnten Arbeitgeber sich fragen, warum das so ist. Der Rat der Experten: Entwickeln Sie Ihre eigenen positiven Inhalte in Artikeln, Blogs oder Foren.
Inzwischen helfen in Deutschland verschiedene Dienstleister dabei, verfängliche Daten aus dem Web zu entfernen. Der ReputationDefender - Ruf-Verteidiger - kommt aus den USA und bietet gegen Bezahlung Instrumente gegen unliebsame Datenspuren. Und das Münchner Start-up myON-ID Media GmbH bietet in Kooperation mit der Deutschen Telekom durch den Monitoring- und Online-Reputationsmanagement-Dienst (ORM) Ruflotse® an, falsche oder diskreditierende Äußerung im Internet aufzuspüren und zu löschen.
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