Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Wirtschaft > Jobs >

Internet: Fehltritt im Netz - Karriere ade!

...
Drucken Drucken

Fehltritt im Netz: Karriere ade!

20.07.2010, 13:53 Uhr | t-online.de/business

Bilder von der letzten heißen Party gehören nicht ins Netz. (Foto: Imago)

Bilder von der letzten heißen Party gehören nicht ins Netz. (Foto: Imago)

Facebook und Co. - für immer mehr Menschen gehören soziale Netzwerke zu ihrem Alltag. Wer die Offenheit im Netz allerdings übertreibt, kann sich damit beruflich schnell ins Aus befördern. Denn auch der eigene Chef oder der Personaler der Firma, bei der Sie sich gerade um einen neuen Job beworben haben, durchforsten die Nutzerprofile im Internet - und finden scharfe Partyfotos oder Lästereien über den derzeitigen Arbeitgeber gar nicht passend. Wir zeigen Ihnen, wann Ihr Auftritt im Netz fatale Folgen für die Karriere haben kann.

Partybilder gehören nicht ins Netz

Vorsicht bleibt in jedem Fall geboten: Einer Umfrage des Karriereportals careerbuilder.de zufolge haben sich im Jahr 2009 45 Prozent der Arbeitgeber in sozialen Netzwerken über Kandidaten informiert, 23 Prozent mehr als noch 2008. Die Folgen: 35 Prozent der Arbeitgeber stellten der Befragung zufolge Kandidaten nicht ein, nachdem sie bei einer Online-Recherche auf unpassende Einträge stießen. Und laut einer Studie des Verbraucherministeriums bewertet fast die Hälfte der Chefs besonders freizügige private Fotos - zum Beispiel Partybilder - ablehnend. Noch schlimmer ist es, wenn zukünftige Chefs negative Aussagen über die aktuelle Arbeit oder das Umfeld der Bewerber im Netz entdecken.

Zu große Offenheit gefährdet

KarriereDie Experten des Hamburger Rechtsschutzversicherers Advocard warnen deshalb ausdrücklich davor, durch zu starke Offenheit die Karriere zu riskieren. Besonders aufpassen müssen Mitglieder von Social Networks demnach bei ihren Statusmeldungen und Kommentaren, wenn diese den Chef oder das eigene Unternehmen betreffen. Denn der Grat zwischen freier Meinungsäußerung und übler Nachrede ist schmal. So urteilte zum Beispiel das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zugunsten eines Arbeitnehmers, der im Internet seinem Unternehmen eine „verschärfte Ausbeutung“ vorwarf (Az.: 2 Sa 59/09). Das Richter erklärten die damit begründete Kündigung für unzulässig.

Üble Nachrede rechtfertigt

RauswurfSie argumentierten, die Aussage des Klägers sei vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Sie stelle weder eine persönliche Beleidigung dar noch verletze sie die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht. Ganz anders sah das Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Fall, in dem zum Nachteil einer Community-Nutzerin entschieden wurde, die ihre Firma als „Sklavenbetrieb“ und diverse Mitarbeiter als „Idioten“ bezeichnet hatte. Das Gericht bewertete die Äußerungen als herabsetzende Schmähkritik und damit als strafbare, üble Nachrede, die das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig zerstört habe (Az.: 22 Ca 2474/06).

Im Zweifelsfall professionelle Beratung suchen

Wer mit seinen Aussagen bei Facebook, StudiVz, MySpace und Co. über die Stränge geschlagen hat, sollte daher mit einem Anwalt für Medien- und Internetrecht besprechen, welche Konsequenzen drohen und wie diese noch abgewendet werden können, rät Advocard Rechtsexpertin Anja-Mareen Decker.

Regeln für Blogdienst Twitter

Diese Regeln gelten ebenso für den Micro-Blogdienst Twitter: Denn auch hier lesen nicht nur Freunde mit. Geben Sie etwa per Twitter-Botschaft heikle Firmeninterna preis, könnte bald schon eine berechtigte fristlose Kündigung ins Haus flattern, warnen die Advocard-Experten. Und verweisen auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin (Az.: 16 Sa 545/03). Dessen Richter befanden: Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn ein Mitarbeiter gegen seine Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstößt. Die verpflichte ihn dazu, über betriebliche Informationen zu schweigen. In dem Fall ging es um die heimliche Weitergabe von wichtigen Daten an einen ehemaligen Vorgesetzten, der zu einem Konkurrenzunternehmen gewechselt war.

Elektronische Kündigung ist unzulässig

Anwältin Decker kennt aus dem Ausland sogar noch abenteuerlichere Fälle. „In Kanada wurde einer Mitarbeiterin per Facebook-Nachricht gekündigt, da der Arbeitgeber dies als schnellsten Benachrichtigungsweg sah. In Deutschland ist diese Vorgehensweise allerdings nicht zulässig. Laut §623 BGB reicht die elektronische Form der Kündigung nicht aus, diese muss schriftlich per Brief erfolgen“, erläutert die Fachfrau.

Für positive Online-Präsenz sorgen

Eine positive Präsenz im Netz kann einem Jobsuchenden aber auch Vorteile bringen. Nach Ansicht der Karriereprofis von careerbuilder.de erwarten potenzielle Arbeitgeber heute, dass Bewerber im Netz präsent sind. Sind Jobkandidaten online nicht in einem professionellen Zusammenhang zu finden, könnten Arbeitgeber sich fragen, warum das so ist. Der Rat der Experten: Entwickeln Sie Ihre eigenen positiven Inhalte in Artikeln, Blogs oder Foren.

Verfängliche Daten löschen

Inzwischen helfen in Deutschland verschiedene Dienstleister dabei, verfängliche Daten aus dem Web zu entfernen. Der ReputationDefender - Ruf-Verteidiger - kommt aus den USA und bietet gegen Bezahlung Instrumente gegen unliebsame Datenspuren. Und das Münchner Start-up myON-ID Media GmbH bietet in Kooperation mit der Deutschen Telekom durch den Monitoring- und Online-Reputationsmanagement-Dienst (ORM) Ruflotse® an, falsche oder diskreditierende Äußerung im Internet aufzuspüren und zu löschen.


t-online.de/business  

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Internet: Fehltritt im Netz - Karriere ade!" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Internet: Fehltritt im Netz - Karriere ade!" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (0)

zum Forum

Thema: "Internet: Fehltritt im Netz - Karriere ade!"

Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Prämierte Riserva
Spitzenweine bei Hawesko

Acht Flaschen 2007er San Martino plus Dekanter jetzt für nur 49,- € statt 78,10 €. von Hawesko

Einkaufswelt
Bis zu 92% günstiger
Angebot bei druckerzubehoer.de

Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. mehr

Einkaufswelt
Tablet zum Sensationspreis
Knüller knallhart bei euronics.de

24,6 cm Tablet-PC mit Android 4.0, 1 GHz Prozessor inkl. Ledertasche für nur 229,- €. bei euronics

Einkaufswelt
Schicke Brillen für alle
Schicke Brillen - bei optikplus

Für einen klaren Durchblick: Lese-
brillen, Komplettbrillen u.v.m. zu top Preisen! bei optikplus.de


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

Historische Traktoren
Agrar Simulator: Historische Landmaschinen (Quelle: Koch Media)

Landmaschinen der 50er bis 70er Jahre fahren. Spiel jetzt kaufen

Badeurlaub in Kroatien ab 572,- €/P.
Last Minute bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4-Sterne- Hotel mit AI und Flug.


Aus anderen Bereichen

Wechselt Bayern- Jungstar auf die Insel?
Wie lange trägt David Alaba noch das Trikot des FC Bayern München? (Quelle: imago)

Spanischer Verein an Kagawa dran. mehr

ESC: Wiedersehen mit blonder Lena
Lena sang als Zwischenact ihren Song "Satellite". (Quelle: dpa)

Grand-Prix-Teilnehmer stehen fest. mehr


Anzeigen

Anzeige
Wirtschaft
Anleger verklagen Facebook und Banken

Verpatzter Börsenstart ist der Grund für die Sammelklage. zum Video

Einkaufswelt
Rasenmäher kostengünstig
Mähen leichtgemacht von plus.de

Angebote sichern und jetzt dabei kräftig sparen. bei plus.de

Anzeige
Girokonto für 0,- Euro
 (Quelle: norisbank)

Das kostenlose Top-Girokonto der norisbank. Jetzt informieren

Anzeige
Silber-Sonderangebot
Silbermünzen: 25 x Silber Unze Maple Leaf zum Sonderspreis. (Quelle: ophirum.de)

Exklusiv für Nutzer von t-online.de. zum Angebot

Anzeige

Anzeige
iPad gewinnen
 (Quelle: fxDirekt Bank)

Am Börsenspiel teilnehmen und gewinnen. Jetzt mitmachen

Partner-Angebot
Gehaltsvergleich
Gratis-Check mit über 280 Tätigkeitsbereichen

Nutzen Sie jetzt unseren Gratis- Check für über 300 Berufe. mehr

Börsen-Gezwitscher
Börsenradar auf Twitter

Das Börsenradar-Team zwitschert auch auf Twitter. Folgen Sie uns!

Geld-Newsletter
Werktags die wichtigsten Neuigkeiten rund um Wirtschaft und Finanzen per E-Mail in Ihr Postfach  (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Aktuelle Wirtschafts- Themen täglich ins Postfach. mehr


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige