
03.02.2011, 15:33 Uhr | Financial Times Deutschland
Bis Ende 2011 müssen die Dächer älterer Gebäude isoliert sein. Viele Hausbesitzer zögern mit der Sanierung - wegen der Kosten.
Die Besitzer älterer Eigenheime müssen bis zum Jahresende ihre Dächer oder Dachböden vollständig dämmen. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Betroffen sind davon mehr als 15 der über 17 Millionen Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser, die vor dem Jahr 2001 errichtet wurden. Bei den seither errichteten Eigenheimen ist die Dämmung des Daches bereits vorgeschrieben.
Schätzungen zufolge genügt die Dämmung bei rund 90 Prozent der vor 2001 gebauten Häuser nicht den Anforderungen. Nach einer Studie des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) werden allein von den mehr als 15 Jahre alten Wohngebäuden pro Jahr lediglich 0,8 Prozent saniert. "Die Quote bei der Dämmung der Dächer dürfte sich kaum von der Gesamtrate unterscheiden", vermutet Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB).
"Die EnEV-Auflagen lassen den betroffenen Eigentümern die Wahl, entweder die oberste begehbare Geschossdecke zu dämmen oder das gesamte Dach energetisch so abzudichten, dass kaum noch Heizwärme entweicht", erläutert Bettina Allewelt, Architektin beim Eigentümerverband Haus & Grund. Werde nur der Dachboden gedämmt, entstünden Kosten von rund 80 Euro pro Quadratmeter Grundfläche. "Bei einem 100 Quadratmeter großen Dachboden wären das 8000 Euro", rechnet die Architektin vor. Deutlich teurer käme eine Dämmung des gesamten Daches. Allewelt: "Wegen des höheren Aufwands betragen die Kosten in diesem Fall bis zu 160 Euro pro Quadratmeter."
Zudem sei in dem Fall die zu dämmende Fläche größer. "Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus können Kosten von bis zu 24.000 Euro anfallen", sagt Merzyn. Sie rät deshalb dazu, nur dann das gesamte Dach zu dämmen, wenn das oberste Geschoss gleichzeitig oder später zu einem Wohnraum ausgebaut werden soll. "Sonst rechnen sich die hohen Aufwendungen nicht."
Durch die Dämmung verringert sich der Heizenergieverlust über das Dach nach Berechnungen der Deutsche Energie-Agentur (Dena) um rund 75 Prozent. "Bei einem Eigenheim mit einem ungedämmten Dach kommt es pro Jahr im Schnitt zu einem Wärmeverlust von 12.000 Kilowattstunden, bei einem Haus mit einem sehr gut gedämmten Dach gehen nur 3000 Kilowattstunden Heizenergie pro Jahr verloren", sagt Henning Discher, Projektleiter für energieeffiziente Gebäude bei der Dena. Die Heizkosten sinken in entsprechendem Umfang. Werde die Heizenergie aus Öl oder Erdgas gewonnen, betrage der durchschnittliche Preis für eine Kilowattstunde 7 Cent, sagt Discher. "Durch die Dämmung des Daches können Besitzer somit rund 630 Euro pro Jahr einsparen."
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Für ältere Hausbesitzer reiche die Kostenersparnis jedoch nicht aus, um die Dämmkosten wettzumachen, sagt VPB-Geschäftsführerin Merzyn. "Selbst wenn nur der Dachboden für 8000 Euro gedämmt wird, dauert es bei einer jährlichen Ersparnis von 630 Euro 12,7 Jahre, bis sich das investierte Geld amortisiert." Werde das Dach gedämmt, könne es sogar bis zu 38 Jahre dauern, so Merzyn. "Viele Rentner dürften deshalb versucht sein, die Vorschrift zu ignorieren."
Allerdings kann der Eigentümer beim zuständigen Bauamt eine Ausnahme beantragen, wenn er die Unwirtschaftlichkeit der Sanierung nachweisen kann. Ein Ausgang ist völlig offen, da die Ämter mit dem Thema meist erstmals konfrontiert werden.
Theoretisch können etliche Grundeigentümer auch von einer weiteren Ausnahmeregelung in der EnEV Gebrauch machen. Danach müssen Dächer oder Dachböden von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht gedämmt werden, wenn die Immobilien bereits vor dem 1. Februar 2002 den heutigen Besitzern gehörten. Allerdings biete dieser Passus den betroffenen Eigentümern keinen wirklichen Schutz, meint VPB-Geschäftsführerin Merzyn: "Denn bei einem Verkauf der Immobilie sind die neuen Eigentümer verpflichtet, binnen zwei Jahren Dach oder Dachboden zu dämmen."
Deshalb müssten Besitzer, die nun ihr Dach nicht dämmen, damit rechnen, dass ihnen die Kosten für Dämmung bei einer Veräußerung des Hauses von dessen Marktwert abgezogen werden. Merzyn: "Weil mit der allgemeinen Teuerung die Dämmkosten steigen, werden auch die entsprechenden Abschläge auf den Wert der Immobilie von Jahr zu Jahr steigen." Etliche ältere Eigentümer, die bereits Jahrzehnte in ihren Häuser wohnen, würden sich noch aus einem Grund zur Dämmung verpflichtet sehen, sagt die VPB-Geschäftsführerin: "Sie wollen nicht, dass die Kosten nach ihrem Tod von den Erben getragen werden müssen."
Werden die EnEV-Auflagen nicht erfüllt, kann das Bauamt der jeweiligen Kommune ein Bußgeld verhängen. "Dessen Höhe kann die Kosten einer einfachen Dachbodendämmung deutlich überschreiten", mahnt Merzyn. Die VPB-Chefin bezweifelt zwar, dass die Kommunen stark kontrollieren werden. Allerdings könnten die Schornsteinfeger bei der jährliche Kontrolle der Heizungsanlagen auch die Dachdämmung prüfen. "Zudem besteht immer die Gefahr, dass ein missliebiger Nachbar das Bauamt informiert, wenn er selbst sein Dach gedämmt hat, andere sich die Kosten aber erspart haben", sagt Merzyn.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert bautechnische Anforderungen für Gebäude. Sie löste 2002 die Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung ab. Seither wurden die Auflagen stetig angehoben. Zuletzt wurden mit der EnEV 2009 die Vorgaben um 30 Prozent verschärft und der Zwang zur Dämmung aller Dächer bis Ende 2011 festgelegt. Die für 2012 geplante Anhebung der Auflagen um weitere 30 Prozent liegt auf Eis. Die Regierung will erst die Folgen der EnEV 2009 auf den Energieverbrauch untersuchen.
Quelle: Financial Times Deutschland
TomTom schrieb:
am 23. Juli 2011 um 00:56:56
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Fascho-Stasi-Staat
Unseren Diktatoren können wir auf einfachste Weise unseren wirksamen Protest zu Teil werden lassen:
- keine Kinder
zeugen !
- Konsumverweigerung
- Leistungsverweigerung
- Warme Sabotage bei der Arbeit, Kompetenzverweigerung
Dann sollen Sie mal sehen, unsere Neofaschisten, wie Sie in Zukunft klarkommen......denn so recht gerne Zuwandern will eigentlich auch keiner mit Köpfchen, der woanders mehr verdienen kann. Hierher kommt nur der, für den Hartz 4 attraktiv ist.
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Konrad Fischer schrieb:
am 4. Mai 2011 um 08:15:36
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Befreiung § 25
Nach meiner Erfahrung als verantw. ZVEnEV-Sachverständiger (BYAK) läßt sich die "Befreiung gem. § 25 EnEV" fast immer
erreichen.
Voraussetzung:
Nachweis der Unwirtschaftlichkeit der Energiesparmaßnahme i.S. v. EnEG § 5. Die anzusetzende Amortisationszeit gem. Rechtsprechung und HeizkostenV § 11: 10 Jahre. Das liefert kaum eine EnEV-Maßnahme.
Und die Baubehörden haben gem. Gesetzeslage immer(!) und ohne Entscheidungsspielraum zu befreien, wenn die sog. "unbillige Härte" vorliegt. So geht's!
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Germane schrieb:
am 1. Februar 2011 um 17:56:56
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Nehmt Euch in Acht!
Liebe Politiker und Eurokraten: wenn ihr weiter so auf dem Volk herumreitet, werdet ihr auch hier bald ägyptische Verhältnisse bekommen!
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