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Jobkrise: Kurzarbeitern drohen Steuernachzahlungen

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"Bild": Kurzarbeitern drohen Steuernachzahlungen

22.12.2009, 13:34 Uhr | dpa-AFX, AFP,

Viele Beschäftigte waren 2009 von der Kurzarbeit betroffen (Foto: dpa) Viele Beschäftigte waren 2009 von der Kurzarbeit betroffen (Foto: dpa)Hunderttausende Kurzarbeiter müssen nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung für 2009 Steuern nachzahlen. Den Beschäftigten drohten je nach Einkommen Nachzahlungen von mehreren hundert Euro, berichtet die Zeitung unter Berufung auf den Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). In der Spitze könne die Nachforderung der Finanzämter bei fast 1100 Euro liegen. Laut NVL addieren die Finanzämter demnach am Jahresende das steuerfreie Kurzarbeitergeld zum regulären Einkommen, wodurch sich der persönliche Steuersatz der Betroffenen verändere. Das könne zu Steuernachforderungen oder - im günstigen Fall - auch zu geringen Rückerstattungen der Finanzämter führen.

Progressionsvorbehalt bei Sozialleistungen

Auch der Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BdL) hatte bereits vor einer höheren Steuerbelastung gewarnt und diese mit dem so genannten Progressionsvorbehalt begründet. Danach ist das Kurzarbeitergeld zwar für sich genommen steuerfrei, es erhöht aber im Nachhinein den zu versteuernden Betrag und damit die zu zahlende Einkommensteuer. Auch Arbeitslosengeld steht beispielsweise unter dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit die Steuerlast in Jahren, in denen ein Arbeitnehmer sowohl beschäftigt als auch arbeitslos war.

Höherer Steuersatz

Der Progressionsvorbehalt besagt, dass das zu versteuernde Einkommen nicht mit dem normalerweise anzuwendenden Steuersatz laut Grundtabelle besteuert wird, sondern mit dem Satz für das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der Ersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld. Hat ein Arbeitnehmer zum Beispiel ein zu versteuerndes Einkommen von 25.000 Euro und in einem Jahr zusätzlich 5000 Euro Kurzarbeitergeld erhalten, dann kommt der Steuersatz für den Betrag von 30.000 Euro zur Anwendung. Dadurch werden die 25.000 Euro etwas höher besteuert, als es ohne das Kurzarbeitergeld der Fall gewesen wäre.

Steuererklärung für 2009 abgeben

NVL-Chef Uwe Rauhöft mahnte unterdessen die mehr als eine Million Kurzarbeiter in Deutschland laut "Bild", für 2009 eine Steuererklärung einzureichen. "Alle Kurzarbeiter müssen für 2010 eine Steuererklärung abgeben - egal, ob sie Steuern nachzahlen müssen oder Geld zurück bekommen", sagte Rauhöft dem Blatt.


Quelle: t-online.de , AFP , dpa-AFX

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