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Jobsuche: So verraten sich Bewerbungsschwindler

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So verraten sich Bewerbungsschwindler

22.06.2011, 14:02 Uhr | sia

Nicht jeder Personaler verträgt die volle Wahrheit (Foto: imago)

Nicht jeder Personaler verträgt die volle Wahrheit (Foto: imago)

Ganz fair zum neuen Job - daran glauben viele Deutsche nicht mehr. Das zumindest ergab eine Umfrage im Auftrag von www.apotheken-umschau.de. Demnach sind mehr als vier von zehn Befragten der Ansicht, um der Karriere willen und um sich gegen die harte Konkurrenz durchzusetzen, könne man „schon mal zu einer Lüge greifen“. Wir verraten Ihnen, wer schwindelt, was "frisiert" wird und womit sich solche Bewerbungsschwindler leicht verraten.

Großteil der Deutschen findet Bewerbungslügen akzeptabel

Laut der Befragung sind Männer in Deutschland beim "Frisieren" der Bewerbung etwas skrupelloser als Frauen. Am eindeutigsten zeigte sich der Trend zum Bewerbungs-Aufhübschen in der Altersgruppe der 50- bis 59-Jährigen: Jeder zweite in der Gruppe meinte demnach, ohne Lügen komme man im Berufsleben einfach nicht weiter. Geschwindelt wird vor allem bei Fragen nach Fremdsprachenkenntnissen, Erfahrung in der Teamleitung und Mitarbeiterführung oder im selbstständigen Projektmanagement, melden die Arbeitsrechtler des Verlags für die deutsche Wirtschaft auf experto.de.

Wie kommt man an versteckte Jobs ran?

Mit anderen Bewerbungen vergleichen

Doch es gibt einfache Methoden, unehrliche Jobkandidaten zu entlarven. Zunächst empfehlen die Karriere-Experten, fragwürdige Bewerbungen mit anderen Unterlagen zu vergleichen. Entspricht die Aufmachung der Unterlagen nicht den Erwartungen - für Personaler einer Bank ist zum Beispiel eine seriöse Gestaltung der Bewerbung unerlässlich - und weicht eine Bewerbung stark von den Akten anderer Kandidaten ab, ist demnach Vorsicht geboten.

Unstimmigkeiten in Unterlagen finden

Als Hinweis auf "frisierte" Unterlagen sehen die Bewerbungsprofis außerdem logische Fehler im Lebenslauf, eine nicht passende Wortwahl ein oder Diktatzeichen - die Kürzel von Unterzeichnenden -, die nicht mit der entsprechenden Unterschrift übereinstimmen.

Hat der Bewerber wirklich Erfahrung als Führungskraft?

Viele Personaler und Chefs lassen sich im Zweifelsfalls Referenzen von früheren Arbeitgebern oder den Personalern der ehemaligen Unternehmen bestätigen. Gut so: Die Karriereberater von experto.de empfehlen, dabei alle vom Bewerber angegebenen Stationen daraufhin unter die Lupe zu nehmen, ob dessen Angaben stimmen. So kann es sich demnach lohnen, nachzuhaken ob die Erfahrung in angeblich leitenden Funktionen tatsächlich vorliegt.

Deutliche Warnsignale erkennen

Bewerber, die nachweislich falsche Qualifikationen vortäuschen, Zeugnisse, Diplome oder wissenschaftliche Arbeiten fälschen oder selbst schreiben, können selbstredend aussortiert werden. Verdächtig mache sich aber bereits, wer zeitliche Lücken im Lebenslauf mit Selbstständigkeit begründe, fehlende Unterlagen mit Insolvenz des früheren Arbeitgebers entschuldige oder Beschäftigungszeiten im Betrieb naher Verwandter vorgebe, warnen die Personalprofis des Verlags für die Deutsche Wirtschaft.

Um fragwürdige Bewerber auszumachen, reicht es demnach manchmal schon, eine genaue Untersuchung der Unterlagen anzukündigen - mit dem Einverständnis des Jobkandidaten, das Chefs sich schriftlich geben lassen sollten. Etwa 15 Prozent zögen dann ihre Bewerbung zurück, betonen die Fachleute des Verlags. Davon habe der größte Teil wahrscheinlich unredliche Absichten gehegt - und aus Angst vor der Entdeckung "den Rückwärtsgang eingelegt".

Qualifikationen müssen der Wahrheit entsprechen

Denn: Wenn es um Qualifikation und Fachkompetenz geht, darf der Bewerber nicht lügen. Mit falschen Angaben riskierten auch bereits eingestellte Mitarbeiter den neuen Job, warnen Personalprofis auf wiwo.de. Denn formal müsse jeder Lebenslauf mit Ort, Datum und Unterschrift des Bewerbers versehen werden. Das unterstreiche, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Stimmten diese nicht, könne das - je nach Schwere des Täuschungsversuchs - auch nach der Probezeit zur Kündigung führen.

Wer beispielsweise Examensnoten schönt oder Arbeitszeugnisse fälscht, um den gewünschten Job zu ergattern, begeht Betrug und muss - wenn er auffliegt - schlimmstenfalls sogar mit einer Haftstrafe rechnen. So wurde etwa ein junger Jurist, der seine Examensnoten gefälscht hatte, um den Einstieg in eine renommierte Kanzlei zu schaffen, vom Düsseldorfer Amtsgericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Betruges verurteilt.


sia  

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