17.02.2010, 09:58 Uhr | AFP
"The" Justitia: Modellprojekt für englischsprachige Gerichtsverhandlungen (Quelle: imago)Die deutsche Justiz droht bei internationalen Wirtschaftsprozessen ins Hintertreffen zu geraten - wegen ihrer Gerichtssprache: Denn während vor den Gerichten hierzulande Deutsch gesprochen werden muss, ist in der internationalen Wirtschaft längst Englisch die Sprache Nummer eins. Die Folge: Ausländische Prozessparteien ziehen lieber vor Gerichte im Ausland, weil sie nicht in einer fremden Sprache vor einem deutschen Gericht verhandeln wollen. Das soll sich nun ändern.Seit Jahresbeginn kann bundesweit erstmalig an vier Gerichten im Rheinland bei Wirtschaftsprozessen mit internationalem Bezug auf Englisch verhandelt werden.
Dazu richten die Landgerichte Köln, Aachen und Bonn sowie das Oberlandesgericht (OLG) Köln nach dessen Angaben per Geschäftsverteilungsplan drei Kammern und einen Senat ein. Mit dem Modellprojekt wolle die Justiz "den Forderungen der Wirtschaft entgegenkommen, dass auch vor deutschen Gerichten über Verträge in englischer Sprache verhandelt oder mit Verfahrensbeteiligten in englischer Sprache kommuniziert werden kann", sagte der Kölner OLG-Präsident Johannes Riedel.
"Englisch ist zunehmend die Wirtschaftssprache, und wir dürfen es nicht zulassen, dass alle Prozesse, in denen Englisch eine Rolle spielt, aus Deutschland abwandern, so wie es zur Zeit häufig der Fall ist", mahnte der Bonner Rechtsanwalt Guido Plassmeier. Mit seinem Vorstoß will das OLG Köln nun diese Abwanderung stoppen. Denn immerhin ist Folge dieses Trends, dass in internationalen Verträgen oft nicht die deutsche, sondern von vornherein die Rechtsordnung eines anderen Landes als gültig vereinbart wird - nicht unbedingt ein Beweis für die "Wettbewerbsfähigkeit" des deutschen Rechts.
In eine ähnliche Richtung wie das Kölner Modellprojekt zielt auch eine aktuelle Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens und Hamburgs. Demnach sollen bei den Landgerichten internationale Kammern für Handelssachen eingerichtet werden, vor denen das Verfahren schriftlich und mündlich komplett in englischer Sprache geführt werden soll. Dazu aber wäre eine Gesetzesänderung erforderlich, denn laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist die Gerichtssprache Deutsch.
Hingegen kommt das Kölner Modell nach Einschätzung seiner Initiatoren ohne Gesetzesänderung aus. Zwar ist Deutsch als Gerichtssprache im GVG grundsätzlich zwingend vorgeschrieben, doch das Gesetz kennt eine Ausnahme: Es kann nämlich in der mündlichen Verhandlung auf die Bestellung eines Dolmetschers verzichtet werden, wenn alle Verfahrensbeteiligten die fremde Sprache beherrschen - auch die Zeugen.
Folgerichtig soll vor den drei Landgerichtskammern und dem Senat im OLG-Bezirk Köln künftig nur die mündliche Verhandlung auf Englisch stattfinden; Schriftsätze, Protokoll und Urteil werden weiter auf Deutsch abgefasst. Unklar ist allerdings, wann die erste englischsprachige Verhandlung im Zuge des rheinischen Modellprojekts beginnt. Denn erst einmal müsste in einem internationalen Vertrag Köln als Gerichtsstandort festgeschrieben werden, dann müssten die Partner über den Vertrag streiten, und erst danach könnte eine Klage anhängig werden.
Probleme der deutschen Richter mit der englischen Gerichtssprache sehen die Initiatoren des Kölner Projekts nicht. Viele Richter hätten bereits einen angelsächischen Zusatzabschluss als "Master of Laws" erworben oder aber früher in einer internationalen Anwaltskanzlei gearbeitet. So beherrschen die an dem Projekt beteiligten Richter auch das Fachvokabular der englischen Rechtssprache perfekt.
Quelle: AFP , t-online.de
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