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Kassen nehmen IGeL-Leistungen unter die Lupe


Versicherungen
Kassen nehmen IGeL-Leistungen unter die Lupe

dpa, dpa-tmn, dpa, dpa-tmn

25.01.2012Lesedauer: 2 Min.
Patienten können sich jetzt online über IGeL-Leistungen informierenVergrößern des BildesPatienten können sich jetzt online über IGeL-Leistungen informieren (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Sinnvolle Vorsorge oder Abzocke durch Ärzte? Ein neues Internetportal informiert ab sofort über Nutzen und Schaden von Selbstzahler-Angeboten beim Arzt. Unter www.igel-monitor.de finden gesetzlich Krankenversicherte wissenschaftlich fundierte Bewertungen zu den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).

"In vielen Fällen sind diese Leistungen ein großes Ärgernis und leider, das muss man sagen, in vielen Fällen sogar medizinisch bedenklich", erklärte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, zum Start der nicht-kommerziellen Plattform.

Wissenschaftliche Bewertung von 24 Leistungsangeboten

Auf der neuen Website können sich gesetzlich Krankenversicherte ab sofort unabhängig über vorerst 24 häufig angebotene IGeL-Leistungen und deren wissenschaftlich fundierte Bewertung informieren. Dazu zählt zum Beispiel Akupunktur zur Vorbeugung von Migräne. Sie wird als "tendenziell positiv" eingeschätzt, weil sie weniger Nebenwirkungen und weniger Therapieabbrüche im Vergleich zur Standardtherapie mit Medikamenten aufweise. Allerdings gebe es keine Hinweise darauf, dass sie Medikamenten überlegen sei.

Neben ausführlicheren Informationen etwa zur Preisspanne der IGeL oder den Empfehlungen anderer Experten umfasst die Seite auch Abschnitte, die sich ausdrücklich an Experten und Methodiker richten. Nutzen und Schaden jeder Leistung werden in einem Fazit anhand von fünf Kategorien bewertet.

Information über Nutzen und Schaden

"Positiv" bedeutet, der Nutzen überwiegt eindeutig den Schaden, "tendenziell positiv" heißt, der Nutzen überwiegt geringfügig den Schaden. Bei der Bewertung "unklar" sind Nutzen und Schaden unbekannt oder ausgewogen. Bei einer Leistung, die "tendenziell negativ" eingeschätzt wird überwiegt der Schaden geringfügig, "negativ" heißt, dass der Schaden eindeutig überwiegt.

Entwickelt wurde es vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (MDS). Ziel sei es, jeden Monat Informationen über eine weitere IGeL dort einzustellen, sagte MDS-Geschäftsführer Peter Pick. In ein bis zwei Jahren solle es einen großer Teil des IGeL-Marktes abdecken.

Patienten dürfen nicht überrumpelt werden

Befragungen hätten gezeigt, dass inzwischen etwa jedem vierten GKV-Versicherten beim Arztbesuch eine IGeL-Leistung angeboten werde und Patienten sich nicht ausreichend darüber informiert fühlten, erläuterte Expertin Pfeiffer. In vielen IGeL-Fällen komme kein formeller Behandlungsvertrag zustande, Ärzte verlangten manchmal eine Vorabzahlung. "Die Versicherten beklagen sich darüber, dass Zeitdruck aufgebaut wird, dass keine fundierte Entscheidung möglich ist", sagte Pfeiffer. Dieser Druck müsse genommen werden.

Pfeiffer forderte eine grundsätzliche 24-stündige Einwilligungssperrfrist für IGeL-Leistungen. Es sei zu erwarten, dass Versicherte sich in vielen Fällen gegen das IGeL-Angebot entscheiden. Pfeiffer kritisierte in diesem Zusammenhang auch, dass die im kürzlich vorlegten Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgesehenen IGeL-Regelungen nicht weit genug gingen. "Bei den sogenannten Haustürgeschäften gibt es eine gesetzliche Widerspruchsfrist zum Schutz des Verbrauchers. Etwas Vergleichbares brauchen wir auch hier", betonte die Expertin.

Angebot unbedingt kritisch prüfen

Gesetzlich Versicherte geben schätzungsweise rund 1,5 Milliarden Euro jährlich für IGeL aus. "Der IGeL-Markt boomt", erläuterte der MDS-Geschäftsführer Peter Pick den Anlass für das Portal. Die Mehrzahl der bislang 24 auf der Plattform bewerteten IGeL schnitten nicht gut ab. Versicherte sollten solche Angebote daher kritisch prüfen.

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