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Kein Zwangs-Ruhestand - ältere Piloten dürfen weiterfliegen

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Kein Zwangs-Ruhestand für 60-jährige Piloten

16.09.2011, 13:55 Uhr | AFP, dapd, dpa, t-online.de - mmr

Zwangs-Ruhestand für Verkehrspiloten von EuGH gekippt  (Quelle: imago)

Zwangs-Ruhestand für Verkehrspiloten von EuGH gekippt (Quelle: imago)

Piloten dürfen nicht generell mit 60 Jahren zwangspensioniert werden. Eine entsprechende Regelung bei der Deutschen Lufthansa erklärte am Dienstag der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) für unzulässig, weil er darin eine Altersdiskriminierung sieht. Aus Sicherheitsgründen zusätzliche Bedingungen für die Tätigkeit aufzustellen, sei aber zulässig, urteilten die Luxemburger Richter (Az.: C-447/09).

Ältere Piloten fliegen nur noch mit jüngeren Co-Piloten

Laut deutschen und internationalen Regeln gilt ein Pilot prinzipiell bis zum Alter von 65 Jahren als fähig, ein Flugzeug zu führen. Allerdings darf er ab 60 nur noch zusammen mit Piloten fliegen, die jünger als 60 Jahre sind.

Nach dem Luxemburger Urteil geht die tarifliche Altersgrenze über das hinaus, was notwendig ist, um die Sicherheit zu gewährleisten. Denn sowohl nach Einschätzung Deutschlands wie auch der internationalen Luftfahrtorganisationen reichten Begrenzungen für die Tätigkeit ab 60 Jahren offenbar aus, argumentieren die obersten EU-Richter. Schärfere Altersregeln als nötig dürften aber auch die Tarifparteien nicht vereinbaren.

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Altersregeln nicht über das Notwendige hinaus

Nach europäischem Recht sei allerdings nicht jede Ungleichbehandlung wegen des Alters verboten, betonte der EuGH. Sie sei zulässig, wenn der Beruf "altersabhängige körperliche Fähigkeiten" voraussetze. Nach Überzeugung der Luxemburger Richter ist dies bei Piloten auch der Fall. "Da diese Anforderung darauf abzielt, die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten, verfolgt sie einen rechtmäßigen Zweck, mit dem eine Ungleichbehandlung wegen des Alters gerechtfertigt werden kann", betonte der EuGH. Auch die Tarifparteien dürften dabei aber nicht über das Notwendige hinausgehen.

Geklagt hatten drei ehemalige Piloten der Deutschen Lufthansa, deren Vertrag aufgrund des existierenden Tarifvertrages mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgelaufen war. Sie fühlten sich diskriminiert und klagten auf Weiterbeschäftigung. In der Folge wandte sich das zuständige Bundesarbeitsgericht an die Luxemburger Richter. Diese sollten klären, ob eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag mit EU-Recht vereinbar ist.

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Piloten-Gewerkschaft enttäuscht

Die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) hat sich enttäuscht über die Aufhebung der Piloten-Altersgrenze bei der Lufthansa gezeigt. Auch nach der Entscheidung des EuGH gebe es gewichtige Gründe für eine Altersgrenze von 60 Jahren, sagte Gewerkschaftssprecher Jörg Handwerg. Er verwies auf extreme Belastungen im Schichtdienst und insbesondere auf den interkontinentalen Crew-Umläufen, auf denen regelmäßig Nächte durchflogen werden müssten.

Piloten waren bislang meist zufrieden mit Regelung

Die Lufthansa will nun nach neuen Lösungen suchen. Die Luxemburger Entscheidung habe aber keine unmittelbaren Folgen, weil zunächst das Bundesarbeitsgericht die Vorgaben in nationales Recht umsetzen müsse, erklärte ein Unternehmenssprecher in Frankfurt. Dem könne man nicht vorgreifen. Sobald Klarheit auf der nationalen Ebene bestehe, werde man sich mit dem Tarifpartner - der Pilotengewerkschaft VC - zusammensetzen und nach neuen Lösungen suchen. Ein Großteil der Piloten sei bislang mit der tariflichen Regelung einer Altersgrenze mit 60 Jahren plus einer Rentenübergangsregelung zufrieden gewesen. Laut Lufthansa galt der angegriffene Tarifvertrag für rund 4200 Piloten der größten europäischen Fluggesellschaft.


Quelle: AFP , dapd , dpa , t-online.de

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Kommentare (48)

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Thema: "Kein Zwangs-Ruhestand - ältere Piloten dürfen weiterfliegen"

Liebchen schrieb: am 21. Oktober 2011 um 16:10:53
(0) (0) Pilot
Besonders belastend ist es für Piloten Kurzstrecken zu fliegen, da kommt man locker auf 4 Starts und Landungen pro Tag, also nichts
mit vom Schreibtischstuhl kippen oder den Stift aus der Hand fallen lassen. Als Passagier lassen wir uns in den Sessel fallen, sehen nicht, was vor, während und nach einem Flug abläuft.
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Dipl.Ing. mit ATPL schrieb: am 14. September 2011 um 12:54:25
(1) (1) @ harzbub
Kann es sein, daß Du selber einschätzt, daß Deine geistigen u. anderen Fähigkeiten nicht mal ansatzweise ausreichen um diesen
Beruf auszuüben? Ich lese nur maßlos finanziellen Neid. Kannst ja mal googeln was ATPL bedeutet.
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Peter § schrieb: am 14. September 2011 um 12:02:31
(0) (0) Rene
Vergiß aber nicht die Fahrweise der "Alten" ab 70 ! Es kann einen Wahnsinnig machen hinter so einem Landschaftsbetrachter
hinterherfahren zu müssen.Wie viele alte Provozieren unbewußt so einen gefährlichen Fahrstil des nachfolgenden Fahrzeugführers ? Das schreibt Dir ein 55jähriger. Es gibt ein Mindestalter zum Autofahren,es muß unter strengeren Auflagen ein Höchstalter für ab 70jährige geben,ab 80 ist dann entgültig Schluß !
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