20.01.2012, 09:31 Uhr | dpa, t-online.de - new
Scherzt man im Volksmund schon einmal über eine Frau, die sich den reichen, bald ablebenden alten Mann angelt, um versorgt zu sein, kann eine ähnliche Konstellation in der Realität Probleme hervorrufen. Im konkreten Fall heiratete eine Frau einen Todkranken, der voraussehbar schnell verstarb - und wollte danach Witwenrente. Dem schoben Rentenversicherung und Gericht jedoch einen Riegel vor.
Erst nach einem Jahr Ehe gibt es in der Regel einen Anspruch auf Witwenrente. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts in Darmstadt hervor. Ausnahmen könne es etwa bei einem Unfalltod geben. "Hiervon ist aber nicht auszugehen, wenn zum Zeitpunkt der Heirat ein Ehepartner bereits an einer Krebserkrankung im Endstadium leidet", urteilten die Richter in letzter Instanz (Aktenzeichen: AZ L5R320/10). Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Eine 56 Jahre alte Frau hatte im November 2007 einen unheilbar an Kehlkopfkrebs erkrankten Mann geheiratet. 17 Tage später starb der 58-Jährige. Die Frau beantragte daraufhin Witwenrente. Die Rentenversicherung lehnte dies mit der Begründung ab, dass eine Versorgungsehe nicht widerlegt worden sei. Die arbeitslose Frau, die von Hartz IV lebte, vertrat hingegen die Ansicht, dass der Tod ihres Mannes zum Zeitpunkt der Hochzeit nicht abzusehen war und klagte.
Die Richter in zwei Instanzen gaben der Versicherung Recht. Der Gesetzgeber habe im Jahr 2001 geregelt, dass ein Anspruch auf Witwenrente nicht bestehe, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert habe - mit einigen Ausnahmen. Dies könne neben dem Unfalltod auch ein Tod nach einer Krankheit sein, wenn dies bei der Eheschließung noch nicht vorhersehbar war. Rechtlich unbeachtlich sei dagegen der Wunsch, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen.
Im konkreten Fall habe der Mann bei der Heirat keine Aussicht auf Heilung mehr gehabt. Das Paar habe dies auch gewusst. Zudem habe der 58-Jährige beim Heiratsantrag zu seiner künftigen Frau gesagt, dass er ihr "auch einmal etwas Gutes tun wolle, da sie sich um ihn kümmere".
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Quelle: dpa , t-online.de
Werner schrieb:
am 28. Dezember 2011 um 19:25:51
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Witwenrente
ich bin ein alter Rentner, jetzt 71 Jahre alt , aber nach seht fit, aber Witwer, habe eine Rente vo 1750 Euro, möchte nicht
wissen wie viele der Rentenjägerfrauen hier Schlange stehen würden einen Oldie zu heiraten, lebe aber schon in einer Seniorenwohnung zund erspare mir den Spaß mit Jüngeren
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Leser schrieb:
am 28. Dezember 2011 um 19:11:21
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@Tisso1853
Ich zB. las im ersten Absatz dieses Artikels "Ausnahmen könne es etwa bei Unfalltod geben"!!!!!!!!! Ich rate jetzt ma
spontanl, dass ein verunglückter Toter damit gemeint sein könnte. Auch lesen kann Glückssache sein.
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Peter § schrieb:
am 28. Dezember 2011 um 18:48:21
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DORIS
Ach so,in den Niederlanden bekommt einer der wenn auch nur 20 Jahre gearbeitet hat die gleiche Mindestrente wie jemand der keinen
einzigen Tag gearbeitet hat ? Dann sind Niederländer ja noch dümmer als Deutsche,hätte ich nicht gedacht.
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Die 58-jährige Gina Rinehart ist Bergbau-Unternehmerin. zum Video