07.11.2011, 17:20 Uhr | dpa
Das Trinkgeld als Honorarleistung für guten Service (Quelle: dpa)
Aufatmen in der Gastronomie: Der Lohn für einen guten Service gehört dem Kellner allein. Sein eingesammeltes Trinkgeld muss er nicht mit den Kollegen teilen, stellte das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz fest.
Hintergrund des Rechtsstreits war der Versuch eines Wirtes, die Aufteilung der Trinkgelder unter dem gesamten Personal zu erzwingen. Dafür sollte jeder Mitarbeiter seine Trinkgelder in eine Gemeinschaftskasse einzahlen. Einer der Angestellten weigerte sich - erhielt er doch durchschnittlich 500 Euro im Monat. Als Strafe durfte er nicht mehr bei den Gästen kassieren. Dagegen setzte er sich zur Wehr.
Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber eine solche Weisung nicht geben dürfe. Da Service-Kräfte Trinkgelder steuerfrei behalten dürfen, seien sie ein erheblicher Teil des Einkommens. Trinkgelder gehörten arbeitsrechtlich nicht zum Arbeitsentgelt, weil die Gäste sie freiwillig als persönliche Zuwendung aus einer positiven Motivationslage heraus erbrächten. Eine Dienstleistung solle besonders honoriert werden. Daraus folge, dass diese Zuwendungen dem Kläger unmittelbar zustünden.
Sie suchen einen neuen Job? Finden Sie den passenden Job aus fast 60.000 Stellenangeboten. Jobsuche starten
Auf das entsprechende Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wies nun die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin (Az.: 10 Sa 483/10).
Quelle: t-online.de , dpa
sokrates schrieb:
am 9. Dezember 2011 um 12:09:22
(1)
(0)
Trinkgeld
In italienischen Restaurants kassieren offensichtlich sehr oft die Inhaber auch das Tringeld mit, die Angestellten gucken in die Röhre.
Kommentar melden
Manuela L schrieb:
am 17. November 2011 um 10:18:10
(2)
(1)
Trinkgelder
nicht nur in diesen Berufsgruppen werden Trinkgelder erwartet,auch in anderen Berufen wie Handwerker oder Lieferanten usw.hält
man sehr gerne die Hand auf,nun frage ich, wer gibt mir für meine Arbeit Trinkgeld,N I E M A N D, ich muß mit meinem Lohn auskommen,wieso auch sollte mir jemand Trinkgeld geben,dies ist eine Unsitte die dem AG Lohn spart,deshalb die 400€ Jobs gerade beim Kellner oder Friseuse,Trinkgeld wird meist z.Lohn gerechnet ich erhalte nicht mehr Lohn als diese Berufsgruppen,
mehr
Kommentar melden
Der Hengst schrieb:
am 9. November 2011 um 13:46:36
(7)
(1)
imexert
Dann gehört Ihr Betrieb wohl zu denen die von der Spendierfreudigkeit des Gastes für ihr Servicepersonal leben ? Haben Sie
überhaupt fest angestellte Servicemitarbeiter und wie hoch ist deren Lohn oder wälzen sie alles auf 400€ Basis ab um noch Lohnnebenkosten zu sparen ?
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Acht Flaschen 2007er San Martino plus Dekanter jetzt für nur 49,- € statt 78,10 €. von Hawesko
Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. mehr
24,6 cm Tablet-PC mit Android 4.0, 1 GHz Prozessor inkl. Ledertasche für nur 229,- €. bei euronics
Für einen klaren Durchblick: Lese-
brillen, Komplettbrillen u.v.m. zu top Preisen! bei optikplus.de
Die 58-jährige Gina Rinehart ist Bergbau-Unternehmerin. zum Video