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Kellner müssen Trinkgeld nicht teilen

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Kellner müssen Trinkgeld nicht teilen

07.11.2011, 17:20 Uhr | dpa

Das Trinkgeld als Honorarleistung für guten Service (Quelle: dpa)

Das Trinkgeld als Honorarleistung für guten Service (Quelle: dpa)

Aufatmen in der Gastronomie: Der Lohn für einen guten Service gehört dem Kellner allein. Sein eingesammeltes Trinkgeld muss er nicht mit den Kollegen teilen, stellte das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz fest.

Kellner klagt für sein Trinkgeld

Hintergrund des Rechtsstreits war der Versuch eines Wirtes, die Aufteilung der Trinkgelder unter dem gesamten Personal zu erzwingen. Dafür sollte jeder Mitarbeiter seine Trinkgelder in eine Gemeinschaftskasse einzahlen. Einer der Angestellten weigerte sich - erhielt er doch durchschnittlich 500 Euro im Monat. Als Strafe durfte er nicht mehr bei den Gästen kassieren. Dagegen setzte er sich zur Wehr.

Trinkgelder als besondere Honorierung

Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber eine solche Weisung nicht geben dürfe. Da Service-Kräfte Trinkgelder steuerfrei behalten dürfen, seien sie ein erheblicher Teil des Einkommens. Trinkgelder gehörten arbeitsrechtlich nicht zum Arbeitsentgelt, weil die Gäste sie freiwillig als persönliche Zuwendung aus einer positiven Motivationslage heraus erbrächten. Eine Dienstleistung solle besonders honoriert werden. Daraus folge, dass diese Zuwendungen dem Kläger unmittelbar zustünden.

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Landesgericht Rheinland-Pfalz entscheidet

Auf das entsprechende Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wies nun die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin (Az.: 10 Sa 483/10).


Quelle: t-online.de , dpa

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Kommentare (55)

zum Forum

Thema: "Kellner müssen Trinkgeld nicht teilen"

sokrates schrieb: am 9. Dezember 2011 um 12:09:22
(1) (0) Trinkgeld
In italienischen Restaurants kassieren offensichtlich sehr oft die Inhaber auch das Tringeld mit, die Angestellten gucken in die Röhre.

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Manuela L schrieb: am 17. November 2011 um 10:18:10
(2) (1) Trinkgelder
nicht nur in diesen Berufsgruppen werden Trinkgelder erwartet,auch in anderen Berufen wie Handwerker oder Lieferanten usw.hält
man sehr gerne die Hand auf,nun frage ich, wer gibt mir für meine Arbeit Trinkgeld,N I E M A N D, ich muß mit meinem Lohn auskommen,wieso auch sollte mir jemand Trinkgeld geben,dies ist eine Unsitte die dem AG Lohn spart,deshalb die 400€ Jobs gerade beim Kellner oder Friseuse,Trinkgeld wird meist z.Lohn gerechnet ich erhalte nicht mehr Lohn als diese Berufsgruppen,
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Der Hengst schrieb: am 9. November 2011 um 13:46:36
(7) (1) imexert
Dann gehört Ihr Betrieb wohl zu denen die von der Spendierfreudigkeit des Gastes für ihr Servicepersonal leben ? Haben Sie
überhaupt fest angestellte Servicemitarbeiter und wie hoch ist deren Lohn oder wälzen sie alles auf 400€ Basis ab um noch Lohnnebenkosten zu sparen ?
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