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KfW: Kündigung von Vorständen könnte unwirksam sein

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Kündigung von KfW-Vorständen könnte unwirksam sein

26.04.2009, 17:43 Uhr | mfu

Überweisung an US-Pleitebank Lehman Brothers kostete die KfW Millionen (Quelle: dpa) Überweisung an US-Pleitebank Lehman Brothers kostete die KfW Millionen (Quelle: dpa) Die fristlose Kündigung der beiden Ex-Vorstände der Staatsbank KfW wegen der Millionen-Überweisung an die US-Pleitebank Lehman Brothers ist einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge womöglich unwirksam. Das Landgericht Frankfurt am Main habe bei einem ersten Verhandlungstermin am Donnerstag auf fragwürdige Umstände hingewiesen, unter denen die Kündigungen gegen Detlef Leinberger und Peter Fleischer, zustande kamen.

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In Dokument fehlte das Datum

So sollen demnach die 37 Mitglieder des KfW-Verwaltungsrates die Kündigung in einer Telefonkonferenz am letzten Sonntag im September vergangenen Jahres vereinbart haben. Die für die Kündigung nötigen schriftlichen Voten seien dann mit Boten bei jedem einzelnen Verwaltungsratsmitglied abgeholt worden. Es sei dem Gericht zufolge aber unklar, ob die Unterlagen vorlagen, bevor der damalige Verwaltungsratschef, Ex-Wirtschaftsminister Michael Glos, die Kündigungen unterschrieb, weil in der Niederschrift der Sitzung das Datum fehle.

Verfahren soll Ende Juni fortgesetzt werden

Die KfW-Manager waren Ende September fristlos entlassen worden, weil sie für die Fehlüberweisung von 320 Millionen Euro an die insolvente US-Bank Lehman Brothers verantwortlich sein sollen. Bei der Klage verlangt Fleischer die Weiterzahlung seiner Bezüge und die Weitergeltung seines Vorstandsvertrags. Dabei geht es dem Bericht zufolge um mehr als eine Million Euro. Das Verfahren soll nun Ende Juni fortgesetzt werden.

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Quelle: dpa-AFX , t-online.de

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