04.06.2010, 13:29 Uhr
Gerade im Straßenverkehr ist eine umfassende und zuverlässige Absicherung unerlässlich. Daher bieten die Versicherungsunternehmen den Fahrzeugbesitzern neben der vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine so genannte freiwillige Kaskoversicherung in zwei Varianten an. Beide Varianten beziehen sich auf das jeweilige Fahrzeug, werden als Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung angeboten und unterscheiden sich im Versicherungsumfang.
Die möglichen Schäden, gegen die eine Teilkaskoversicherung schützt, sind in der Regel unvorhersehbare Ereignisse, die am Fahrzeug erheblichen materiellen Schaden anrichten können. Dabei widmet man vor allem den elektrischen und elektronischen Komponenten große Aufmerksamkeit. So beinhaltet die Kfz-Teilkaskoversicherung oftmals den Schutz gegen Kabelbrand oder Kurzschlüsse. Sinnvoll ist ein solcher Vertrag auch bei Fahrzeugen, die ständig im Freien parken, weil sie teilweise extremen Witterungsbedingungen ausgesetzt sind. Hier umfasst der Schutz vor allem Schäden durch Sturm, Hagel und Blitze sowie alle Schäden durch Hochwasser. Der dritte große Bereich, gegen den nahezu jede Kfz-Teilkaskoversicherung absichert, sind Unfälle durch Tiere. Hierunter fallen Beschädigungen durch Nagetiere, vor allem aber Unfälle mit Wildtieren (Wildschweine, Rehe). Natürlich bietet jede Versicherung ihre eigenen Optionen an und hat das Recht, diese Richtwerte individuell anzupassen, zu ergänzen oder Teile daraus zu streichen.
Beim Berechnen der jeweiligen Beträge (Prämien) ergeben sich zwischen den einzelnen Anbietern teilweise erhebliche Unterschiede. Es wird eine Formel zugrunde gelegt, deren wichtigste Eckdaten der Typ des Fahrzeuges (Limousine, Jeep, Cabrio), der Wohnort des Versicherungsnehmers (Ballungsraum, Großstadt, Land) sowie Fahrzeugalter, Laufleistung und weitere Faktoren sind.
Sowohl die Teilkaskoversicherung wie auch ihr großer Bruder, die Vollkaskoversicherung, werden auch mit einer so genannten Selbstbeteiligung (in der Regel 150,- € oder 300,- €) angeboten. Im Schadensfall zahlt der Versicherungsnehmer diesen Betrag aus eigener Tasche und die Kfz-Teilkaskoversicherung begleicht den Rest. Dahinter steht die Absicht, die Prämien der Teilkaskoversicherung für den Kunden so günstig wie möglich zu gestalten.
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Quelle: t-online.de
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