01.03.2010, 12:18 Uhr | dpa tmn
Liegt der Autoschlüssel in der Mittelkonsole des Fahrzeugs, kostet das bei einem Diebstahl nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor, über das die Fachzeitschrift "Recht und Schaden" (Heft 1/2010) berichtet.
Zwar handle ein Fahrzeughalter in diesem Fall grob fahrlässig. Die Versicherung müsse aber nachweisen, dass der Diebstahl mit Hilfe des zurückgelassenen Schlüssels erfolgte oder zumindest begünstigt wurde (Az.: 24 O 365/08).
In dem Fall hatte ein Mann seiner Kaskoversicherung den Diebstahl seines Fahrzeugs gemeldet und dabei zugegeben, dass der Ersatzschlüssel in der Mittelkonsole des Wagens gelegen habe. Das Unternehmen weigerte sich daraufhin, den Schaden zu begleichen. Das Landgericht sah dafür aber keinen Grund - es fehle jeder Hinweis, dass der Diebstahl mit Hilfe des Schlüssels erfolgt sei. Das müsse die Kfz-Versicherung aber beweisen.
Quelle: t-online.de , dpa-tmn
mirelli_123 schrieb:
am 8. April 2010 um 17:30:31
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diebstahl
wenn der wagen abgeschlossen war und nur ein zweitschlüssel im fahrzeug liegt, ist es für mich eindeutig ein einbruch/diebstahl
und die versicherung(kasko)die nicht gerade billig ist, sollte dann auch zahlen, denn das fahrzeug wurde schliesslich mit anderem werkzeug aufgebrochen.
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Alberto schrieb:
am 11. Februar 2010 um 11:15:17
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Versicherungen
Also, es ist so, ich schließe meine Wohnungstür nicht ab, lege den Schlüssel unter die Fußmatte und gehe. Dann wird
eingebrochen, und die Versicherung soll dann zahlen.Solche Ansichten können nur den umgehenden Besuch beim Nervenarzt zur Folge haben, oder hat die Gesellschaft den Verstand gleich im Kollektiv verloren?
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siggi schrieb:
am 9. Februar 2010 um 17:35:06
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Versicherungen
Die Versicherungen haben heutzutage ein großes Problem
zu zahlen, weisen auf Paragraphen und Gesetze hin, um sich aus der
Verantwortung zu stehlen. Sollten sie zahlen müssen, kündigen sie dem Versicherungsnehmer den Schutz. Unsere Gesetze machen es möglich, dass wir auf unseren Schäden trotz Versicherrungen sitzen bleiben, oder erst Monate/Jahre später einen Schaden unter dem eigendlichen Wert reguliert bekommen. Na ja, ausser man hat einen Namen.
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