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Fahrlässigkeit kommt Autofahrer teuer zu stehen
23.11.2009, 13:54 Uhr | FinanceScout24
Kfz-Versicherung: Wer beim Fahren telefoniert, riskiert im Schadensfall seinen Schutz (Foto: imago)Wer die Kfz-Versicherung wechselt, sollte beim Anbietervergleich unbedingt die Feinheiten der Tarife im Auge behalten. Denn ein Nichtbeachten bestimmter Auflagen macht im Schadensfall aus der Mücke ganz schnell einen Elefanten. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Deshalb haben wir für Sie eine Reihe von Gerichtsurteilen zusammengetragen, die zeigen, welche Bagatellen ordentlich ins Geld gehen.
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Grobe Fahrlässigkeit
Achten Sie beim Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung darauf, dass im Vertrag die Zahlung bei grober Fahrlässigkeit mitversichert ist. In der Regel dreht es sich dabei um Schäden am eigenen Fahrzeug. Mit der Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes 2008 hat sich hier einiges getan: Vor dem 1.1.2008 konnten Kasko-Versicherungen mit dem Einwand der groben Fahrlässigkeit Zahlungen komplett aussetzen. Das neue Gesetz bestimmt nun, dass Versicherer bei grober Fahrlässigkeit zumindest einen Teil bezahlen müssen.
Streit über den Grad der Fahrlässigkeit
Doch inwieweit ein Fall als grob fahrlässig eingestuft wird, darüber gehen die Meinungen auseinander. Versicherungsunternehmen haben eine eigene Quote, mit der sie festlegen, ab wann sie wie viel zahlen. Deswegen wird jeder Fall individuell beurteilt. So kann es vorkommen, dass der Versicherungsnehmer bei einem Unfall, der beispielsweise durch das Überfahren einer roten Ampel, Telefonieren am Steuer oder durch abgefahrene Reifen verursacht wird, den größten Teil der entstehenden Kosten selbst tragen muss. Informieren Sie sich daher genau, welche Regelungen Ihr neuer Vertrag festlegt.
Gerichte müssen Streitfragen klären
Mittlerweile werben viele Versicherer mit Verträgen, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit komplett verzichten - zumindest unter der Bedingung, dass ein Schaden nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zustande gekommen ist oder ein Diebstahl grob fahrlässig ermöglicht wurde. Doch wann hat jemand tatsächlich fahrlässig gehandelt? Diese Frage sorgt häufig für Streitpunkte zwischen Anbieter und Versicherungsnehmer, die in der Regel von einem Gericht abschließend beantwortet werden muss.
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Quelle: t-online.de