06.10.2009, 12:43 Uhr | dpa tmn
Keine Haftung bei Feuersprung von einem auf ein anderes Auto (Foto: ddp)Wenn Unbekannte ein Auto anzünden und das Feuer auf ein zweites übergreift, kann der zweite Geschädigte nicht vom ersten Fahrzeughalter Schadenersatz verlangen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist. In dem Fall wollte ein Geschädigter den Halter des brennenden Pkws haftbar machen, der seinen eigenen Wagen in Brand setzte. Er verlangte außerdem den Schaden von der Haftpflichtversicherung des Pkw-Halters erstattet zu bekommen. #
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
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