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Kfz-Versicherung: Kündigung nach dem 30. November

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Wie Sie die Kfz-Versicherung nach dem 30. November kündigen

17.12.2009, 11:50 Uhr | FinanceScout24

Kfz-Versicherung: Per Sonderkündigungsrecht auch nach dem Stichtag wechseln (Foto: imago) Kfz-Versicherung: Per Sonderkündigungsrecht auch nach dem Stichtag wechseln (Foto: imago)Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss in den meisten Fällen bis zum 30.11. kündigen. Denn die meisten Policen laufen vom 1.1. bis zum 31.12 eines Jahres. Durch die einmonatige Kündigungsfrist hat sich damit der 30. November als traditioneller Stichtag zur Kündigung eingebürgert. Wer diesen Termin verpasst, muss aber nicht ein Jahr auf den neuen Termin warten - denn es gibt eine Reihe an Ausnahmen, die wir Ihnen hier vorstellen.


Sonderkündigungsrecht nutzen

Eine Möglichkeit frühzeitig aus der Kfz-Police auszusteigen ist das Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht haben Sie in genau drei Fällen: Bei einer Beitragserhöhung, beim Fahrzeugwechsel und im Schadensfall. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Fakten zu den drei Fällen vor.

Beitragserhöhung

Wenn der Kfz-Versicherer die Beiträge erhöht, können Sie innerhalb eines Monats nach Eingang der schriftlichen Mitteilung den Vertrag kündigen. Dabei reichen prinzipiell schon ein paar Cent, die der bisherigen Prämie aufgeschlagen wurden. Oft ist das der Fall, wenn die Fahrzeug- oder Regionalklasse höher eingestuft wird. Generell darf aber nur gekündigt werden, wenn sich die zu zahlende Prämie erhöht. Wird der Vertrag dagegen billiger, haben Sie dieses Recht nicht.

Fahrzeugwechsel

Beim Kauf eines Neuwagens oder generell beim Wechsel auf ein anderes Fahrzeug sind Sie nicht dazu verpflichtet, den alten Vertrag auf das neue Fahrzeug zu übertragen. In diesem Fall müssen Sie nicht mal selbst kündigen: Das Anmelden bei einer anderen Versicherung gilt automatisch als Kündigung für die bestehende Police.

Wechsel im Schadensfall

Nach einem Schadensfall bestehen sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Für den Kunden ist in solch einem Fall die Kündigung allerdings meistens unvorteilhaft, da bereits gezahlte Beiträge nicht rückerstattet werden. Findet die Kündigung jedoch seitens des Unternehmens statt, müssen etwaige Vorauszahlungen an den Versicherten zurückerstattet werden. Nach einer Schadensregulierung haben Sie übrigens sechs Monate Zeit, den Schaden von der Versicherung "zurück zu kaufen“. Bei einem Bagatellschaden kommt der Kunde wegen der anfallenden Hochstufung mit einer Selbstzahlung meist günstiger weg.

Neue Kündigungsfristen

Einige Versicherer haben ihren Verträgen neue Laufzeiten verpasst und damit auch andere Kündigungsfristen: Wer einen neuen Vertrag abschließt, muss sich vergewissern, ob der Anbieter die klassische Kündigungsfrist beibehält oder ob der Vertrag ein Jahr nach Abschluss ausläkfuft. In letzterem Fall würde ein im Juni unterschriebener Vertrag nicht zum 31.12. enden, sondern erst im Juni des Folgejahres. Der Kündigungsstichtag läge damit einen Monat davor, folglich im Mai. Das Verfahren mit den neuen Laufzeiten birgt Vorteile, aber auch eine große Gefahr: Gerade wer den 30.11. lange Zeit als traditionellen Kündigungsstichtag gewohnt war, läuft Gefahr, den neuen Stichtag zu versäumen


Quelle: t-online.de

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