02.02.2009, 15:10 Uhr | bv
Eingeschlagene Seitenscheibe - Bei Vandalismus zahlt die Teilkasko nicht (Foto: imago)Die Auto-Teilkaskoversicherung muss keine Vandalismus-Schäden übernehmen. Das berichtet die Fachzeitschrift "recht und schaden" unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Mainz. Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn der Täter zugleich versucht hat, den Wagen zu stehlen, die Beschädigungen damit jedoch in keinem direkten Zusammenhang stehen. (Az.: 3 S 210/07)
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Quelle: dpa , t-online.de
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