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Kfz-Versicherung: Teilkasko zahlt nicht bei Vandalismus

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Teilkasko zahlt nicht bei Vandalismus

02.02.2009, 15:10 Uhr | bv

Eingeschlagene Seitenscheibe - Bei Vandalismus zahlt die Teilkasko nicht (Foto: imago) Eingeschlagene Seitenscheibe - Bei Vandalismus zahlt die Teilkasko nicht (Foto: imago)Die Auto-Teilkaskoversicherung muss keine Vandalismus-Schäden übernehmen. Das berichtet die Fachzeitschrift "recht und schaden" unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Mainz. Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn der Täter zugleich versucht hat, den Wagen zu stehlen, die Beschädigungen damit jedoch in keinem direkten Zusammenhang stehen. (Az.: 3 S 210/07)

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Vandalismus oder Diebstahlversuch?

Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Mainz, das die Klage eines Fahrzeughalters gegen seine Teilkaskoversicherung abgewiesen hatte. Unbekannte hatten die Hülle eines Cabrioverdecks aufgeschlitzt. Außerdem wurde eine Seitenscheibe eingeschlagen. Der Kläger behauptete, die Täter hätten zunächst versucht, über das Dach in den Wagen einzusteigen. Daher müsse der Diebstahlsschutz der Teilkaskoversicherung auch den Schaden am Verdeck übernehmen.

Drei gegen Einen

Die Versicherung sowie das Amts- und das Landgericht sahen die Sache anders. Der Schnitt habe nur die äußere Hülle des Dachs betroffen und sei deshalb nicht als Einstiegsversuch zu werten. Daher fehle der nötige Zusammenhang mit einem Diebstahlsversuch. Vielmehr handele es sich offenbar um reinen Vandalismus. Die Teilkaskoversicherung müsse nur den Schaden am Seitenfenster zahlen.

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Quelle: dpa , t-online.de

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