01.03.2010, 12:19 Uhr | FinanceScout24
Unfälle auf vereister Fahrbahn, serienweise Autos im Straßengraben, Schäden an Autos durch Dachlawinen: Der strenge Winter sorgt bei Kfz-Versicherungen für Millionenschäden. Bei den Assekuranzen in Niedersachsen zum Beispiel hat sich der Schadenaufwand für Autounfälle im Vergleich zum vorherigen Winter verdoppelt, meldete die dpa bereits Ende Januar. Doch nicht nur die Versicherung muss zahlen. Auch der Verursacher muss aufgrund einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse für die Versicherung künftig tiefer in die Tasche greifen. Deshalb kann es sich lohnen, die Versicherung zu wechseln. Denn bei einem Unfall haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Wie weit ein Versicherter zurückgestuft wird, kann vom Umfang des Schadens sowie von anderen Faktoren abhängen, die je nach Autoversicherung unterschiedlich bewertet werden und die in der so genannten Rückstufungstabelle des Kfz-Versicherers nachzulesen sind. „Mitunter ist es ratsam, einen Schaden nicht der Versicherung zu melden, sondern ihn selbst zu bezahlen“, sagt Errit Schlossberger, Geschäftsführer von FinanceScout24. „Insbesondere bei kleinen Schäden sollte man diesen Weg gehen. Teilweise weisen die Versicherungen ihre Kunden auch darauf hin, dass es bei Schäden bis zu 1000 Euro möglicherweise günstiger ist, den Schaden selbst zu übernehmen.“ Üblicherweise habe der Versicherungsnehmer auch die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten den Schaden von der Versicherung zurückzukaufen.
Oft kann man aber auch sparen, indem man die Versicherung wechselt, denn die Preisunterschiede zwischen den Haftpflicht- und Kasko-Versicherungen sind teilweise erheblich. Normalerweise ist ein Wechsel während des Jahres nur möglich, wenn sich Typ- oder Regionalklasse ändern, oder der Beitrag steigt. Was viele nicht wissen: Auch bei einem Unfall greift das außerordentliche Kündigungsrecht, welches innerhalb von vier Wochen nach Verhandlungsschluss über die Entschädigung ausgeübt werden kann.
„In früheren Jahren war diese Form der Kündigung nicht sehr vorteilhaft, weil dem Versicherer die volle Jahresprämie zustand“, sagte Schlossberger. „Dies hat sich jedoch Anfang des Jahres 2008 geändert. Die Versicherung muss nunmehr auch bei einer Kündigung nach einem Schaden den Differenzbeitrag auszahlen, sodass Kunden keine Nachteile haben. Jedoch sollte man rechtzeitig einen Anschlussvertrag unter Dach und Fach bringen.“ Dabei heißt es Aufpassen, warnt Schlossberger: „Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung kann sich die Assekuranz bei den Kasko-Versicherungen weigern, einen Neukunden zu versichern. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn sich bei der Prüfung der Daten herausstellt, dass in den vergangenen Jahren kostspielige Schadensfälle gemeldet wurden.“
Einer Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem von der Versicherung gedeckten Unfall kann man mit einem Wechsel nicht entgegenwirken. Es erfolgt immer eine Anfrage beim Vorversicherer. Meldet man den Schaden erst nach dem Wechsel bei der Vorversicherung, korrigiert diese automatisch die zuvor gemeldete Schadenfreiheitsklasse an den Nachversicherer. Doch die Höhe des Rabatts unterscheidet sich bei den Versicherungen teilweise erheblich, was bei einem Wechsel eine deutliche Ersparnis bedeuten kann.
Kfz-Versicherungen bieten in vielen Fällen auch einen so genannten Rabattretter an. Dieser verhindert die Zurückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse nach einem ersten Schadenfall und ist in der Regel nur mit geringen Zusatzkosten verbunden. Wer sich auch absichern möchte, wenn es ein zweites Mal innerhalb eines Jahres kracht, benötigt die dann kostenpflichtige Zusatzoption eines Rabattschutzes.
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Quelle: FinanceScout 24
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