19.11.2011, 16:58 Uhr | mid, t-online.de
Wenn ein Auto mutwillig beschädigt wird und der Täter nicht ermittelt werden kann, erhält nur derjenige Fahrzeughalter Schadenersatz, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Darauf weist die "Monatsschrift für Deutsches Recht" unter Berufung auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin. (Aktenzeichen: IV ZR 248/08)
Von der Haftpflichtversicherung gibt es kein Geld und die Teilkaskoversicherung bietet dem Versicherungsnehmer für diesen Fall so gut wie gar keinen Schutz. Selbst für Schäden durch Diebstahl, den diese Versicherung eigentlich abdeckt, kommt die Teilkasko in manchen Fällen nicht auf. So muss die Teilkasko selbst dann nicht zahlen, wenn das Auto nach einem gescheiterten Diebstahlversuch aus Frust demoliert wurde.
Das gilt dann als Vandalismus, den die Teilkasko nicht abdeckt. Die Teilkasko kommt nur für Schäden auf, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen, wie etwa die Beschädigung des Türschlosses.
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Doch selbst wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt, ist bei Vandalismusschäden nicht unbedingt besser dran: Kommt die Vollkaskoversicherung hierfür auf, muss sich der Fahrzeughalter auf eine Höherstufung oder eine höhere Selbstbeteiligung einstellen. Deshalb übernehmen viele die anfallenden Kosten selbst, um ihren Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden.
Ein Schutz ist immer noch die massive Garage. Zudem erhalten Garagenparker meist einen Rabatt bis zu 15 Prozent des jährlichen Beitrags. Als günstig erweisen sich Betonfertiggaragen, bei denen unter 30 Kubikmeter in vielen Fällen keine Baugenehmigung benötigt wird und die meist innerhalb eines Tages aufgestellt werden.
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Achim schrieb:
am 19. November 2011 um 18:26:27
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Versicherung und Vandalismus
So ein Schmarrn! Selbst die Vollkasko, zahlt nicht, wenn man nicht hochgestuft werden will. Bei den häufigen
Brandstiftungen hierzulande an Autos (ist ja auch Vandalismus) bleibt man wohl dann auf dem Schaden sitzen? Empfohlen wird die Unterstellung des Fahrzeuges in einer Garage. Dazu braucht man erst einmal ein Grundstück. Und danach eine Baugenehmigung. Wer schon einmal eine solche erheischte, kennt deren Kosten und den Ärger wegen Abstandsmaßen und zulässiger Bebauungsdichte..
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