04.06.2010, 13:31 Uhr
Unter einer Vollkaskoversicherung ist eine spezielle Autoversicherung zu verstehen. Diese Sachversicherung übernimmt im Allgemeinen finanzielle Kosten für Schäden, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstanden sind.
Im Allgemeinen ergänzt eine Kfz-Vollkaskoversicherung den Leistungskatalog einer Teilkaskoversicherung um verschiedene Punkte. Ein Beispiel hierfür ist die Übernahme von Kosten, die durch Vandalismus am Auto des Versicherten entstanden sind. Ein abgebrochener Außenspiegel am Fahrzeug ist ebenso ein klassisches Beispiel hierfür wie Lackschäden am Kfz. Überdies tritt eine Kfz-Vollkaskoversicherung ebenso in Haftung, wenn der Unfallverursacher nicht mehr festzustellen ist, wie dies im Falle von Fahrerflucht üblich ist.
Eine Kfz-Vollkaskoversicherung bietet einen umfassenden Schutz für das jeweilige Fahrzeug. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung bei Inanspruchnahme eines Mietwagens generell verpflichtend für den Einzelnen. Die Kosten für die Versicherung sind vom Mietwagennutzer anteilig zu begleichen. Die jeweilige Mietwagenfirma schützt somit ihr Kapital vor einer Beschädigung und einer gleichzeitigen Zahlungsunfähigkeit des Mietwagennutzers.
Auch im Falle der Finanzierung eines Fahrzeuges ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung in der Regel obligatorisch für den Einzelnen.
Die Höhe der Beiträge zu einer Kfz-Vollkaskoversicherung wird im Allgemeinen von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Das Lebensalter des Fahrzeughalters spielt hierbei ebenso eine Rolle wie die Fahrerfahrung des Einzelnen. Eventuelle selbstverschuldete Unfälle sorgen generell für eine Erhöhung der zu zahlenden Beiträge einer Kfz-Vollkaskoversicherung. Natürlich spielen auch technische Details rund um das zu versichernde Kfz eine Rolle. Hierbei verlassen sich die Anbieter von Kfz-Vollkaskoversicherungen in der Regel auf Erfahrungswerte rund um das spezielle Fahrzeug.
Generell muss der Einzelne der Kfz-Vollkaskoversicherung einen zu regulierenden Schaden innerhalb einer bestimmten Meldefrist anzeigen. Wenn diese Frist verstrichen ist, kann die Vollkaskoversicherung von der Übernahme der Kosten absehen. Dasselbe gilt im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Im Zweifelsfall kann die Versicherung einen Gutachter bestellen.
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Quelle: t-online.de
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