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Bewährungsstrafe und Geldbuße für Zumwinkel
28.01.2009, 19:00 Uhr | bv
Klaus Zumwinkel am zweiten Prozesstag (Foto: ddp)Mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe für Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel ist am Montag einer der spektakulärsten Steuerprozesse der bundesdeutschen Rechtsgeschichte zu Ende gegangen. Nach nur zwei Verhandlungstagen verurteilte das Landgericht Bochum den früheren Top-Manager außerdem zur Zahlung von einer Million Euro, die er bis zum Jahresende leisten muss. Zumwinkel und die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil noch im Verhandlungssaal an, damit ist es rechtskräftig.
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Strafmaß entspricht Forderung der Anklage
Die Bochumer Strafkammer folgte mit dem Urteil der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Mittrup zeigte sich der Urteilsbegründung überzeugt, der geständige Zumwinkel habe die Steuerhinterziehung über eine Stiftung in Liechtenstein "bewusst, akribisch, dauerhaft, mithin mit krimineller Energie betrieben". Zu Gunsten des prominenten Angeklagten spreche allerdings unter anderem dessen "anzuerkennende Lebensleistung" und das "nicht beschönigende Geständnis", das der 65-Jährige vor Gericht abgelegt habe.
Richter von Reue überzeugt
Zumwinkel hatte zu Prozessbeginn am vergangenen Donnerstag eingeräumt, zwischen 2002 und 2006 knapp 970.000 Euro Steuern über seine Stiftung "Devotion Familiy Foundation" hinterzogen zu haben. Richter Mittrup äußerte die Überzeugung, Zumwinkel habe kein "taktisches Geständnis" auf Anraten seiner Anwälte abgelegt. Nach Einschätzung der Kammer bedaure der frühere Wirtschaftsführer die Tat vielmehr aufrichtig.
Richter rätselt über Motive Zumwinkels
Zumwinkels Stiftung "diente ausschließlich der Verschleierung der Vermögenswerte des Angeklagten", betonte der Richter. Zumwinkel habe mit ihrer Hilfe rund 21 Jahre lang Erträge aus dem ererbten Vermögen am deutschen Fiskus vorbeigeschleust. Allein in den noch nicht von der Verjährung betroffenen Jahren 2002 bis 2006 summiere sich der Steuerschaden auf 967.815,96 Euro. Es bleibe letztlich unverständlich, warum derart vermögende Personen bereit seien Straftaten zu begehen, um weiteres Geld aufzuhäufen, meinte der Richter.
Strafmilderung wegen öffentlicher Festnahme
Ausdrücklich ging Mittrup in der nur gut 15-minütigen Urteilsbegründung auf die spektakuläre Durchsuchung von Zumwinkels Kölner Mietvilla am 14. Februar 2008 ein, mit der die Affäre um Steuerhinterziehung durch reiche Deutsche über liechtensteinische Stiftungen öffentlich bekannt geworden war. Zumwinkels vorübergehende Festnahme nach der Durchsuchung und seine Abfahrt zur Bochumer Staatsanwaltschaft waren seinerzeit im Fernsehen live ausgestrahlt worden. Diese Umstände der Festnahme seien "nicht hinnehmbar", kritisierte Mittrup. "Das musste sich für den Angeklagten strafmildernd auswirken."
Geldbuße größtenteils für die Staatskasse
Bei der einen Million Euro Geldbuße handelt es sich um eine so genannte Bewährungsauflage, die Zumwinkel nun als Voraussetzung für die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung zahlen muss. 800.000 Euro der Geldauflage fließen laut Urteil in die Staatskasse, die restlichen 200.000 Euro kommen sieben gemeinnützigen Organisationen zugute, darunter der Krebshilfe, den Bodelschwinghschen Anstalten in Bielefeld-Bethel und der Kindernothilfe.
3,9 Millionen Euro nachgezahlt
Laut Staatsanwaltschaft hat der ehemalige Spitzenmanager inzwischen 3,9 Millionen Euro an Steuern, Zinsen und Gebühren nachgezahlt. Damit dürfte Zumwinkel auch Steuern beglichen haben, deren Hinterziehung aufgrund von Verjährungsfristen in diesem Strafverfahren keine Rolle mehr spielen konnte.
Verteidigung forderte niedrigere Strafe
Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von deutlich weniger als zwei Jahren auf Bewährung plädiert. Zur Begründung verwies Verteidiger Hanns Feigen unter anderem auf die Verdienste des ehemaligen Top-Managers. Als langjähriger Post-Chef habe der heute 65-Jährige knapp 500.000 Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise erhalten. "Er hat sich um dieses Land in hohem Maß verdient gemacht". Auch Feigen verwies auf die "mediale Prangerwirkung", die durch die Live-Übertragung der Durchsuchung von Zumwinkels Villa Mitte Februar vergangenen Jahres ausgegangen sei. Durch diese "mediale Hinrichtung" habe die Reputation des erfolgreichen Top-Managers schweren Schaden genommen.
450 Verfahren gegen Liechtenstein-Steuerhinterzieher
Zumwinkel ist der prominenteste Beschuldigte im Liechtenstein-Skandal. Die Bochumer Staatsanwaltschaft leitete in der Affäre bisher 450 Ermittlungsverfahren ein. Rund 147 Millionen Euro Steuern wurden bislang von Beschuldigten nachgezahlt. Die Behörden waren den Steuerhinterziehern durch gestohlene Daten der Liechtensteiner LG
T-Bank auf die Spur gekommen, für die der Bundesnachrichtendienst einem Informanten fünf Millionen Euro bezahlte.
Steuergewerkschaft mit Urteil einverstanden
Der Präsident der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, bezeichnete das Urteil im Bayerischen Rundfunk als "gerechtfertigt". Es sei in die Reihe vergleichbarer Fälle einzuordnen. Er forderte zudem mehr Steuerfahnder: Wenn der Ermittlungsdruck größer werde, wirke das abschreckend. Der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick erklärte, mit dem Urteil sei Zumwinkel "gut davongekommen". Er sprach sich dafür aus, dem Ex-Postchef das Bundesverdienstkreuz abzuerkennen.
Linke spricht von Zweiklassenjustiz
Die Linke kritisierte das Urteil. Es gebe denjenigen "Nahrung, die von einer Zweiklassenjustiz in Deutschland reden", erklärte Linken-Politiker Wolfgang Neskovic. Das Urteil räume nicht den Verdacht aus, dass Besserverdienende vor Gericht auch besser gestellt würden.
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Quelle: dpa
, dapd
, AFP
, t-online.de