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Knigge für den Karneval im Büro: Finger weg vom Schlips des Chefs

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Finger weg vom Schlips des Chefs!

10.02.2010, 09:47 Uhr | t-online.de

Manchen Karnevalsspaß sollten Sie sich im Job verkneifen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Manchen Karnevalsspaß sollten Sie sich im Job verkneifen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

"Helau" und "Alaaf" im Büro, mit lustiger Pappnase in die Firma - das kann schnell Ärger mit weniger karnevalistisch engagierten Kollegen und dem Chef geben. Wir erklären Ihnen, was erlaubt ist - und was Sie besser lassen, um es sich am Arbeitsplatz nicht mit allen zu verscherzen und am Ende eine Abmahnung zu kassieren.

Kein penetrantes Stimmungsmachen

Falsch liegt vor allem der Fasching-Fan, der erwartet, dass die Kollegen ebensolchen Spaß am Feiern haben wie er. Penetrantes Stimmungsmachen kann nach hinten losgehen, warnt Etikette-Trainerin Imme Vogelsang aus Hamburg. Gerade Karnevalisten im "Exil" würden in der Regel eher schief angesehen, wenn sie etwa verkleidet zur Arbeit kommen. "Da heißt es dann schnell: 'Der arme Irre!'", sagt Vogelsang. Allerdings ist es dem Betriebsklima ebenso wenig zuträglich, sich in Karnevalshochburgen wie Köln, Düsseldorf oder Mainz als Spaßbremse zu outen. Gerade dort seien die sonst gültigen Regeln für das Miteinander am Arbeitsplatz zumindest teilweise außer Kraft gesetzt, so Benimm-Coach Jan Schaumann aus Berlin.

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Feiern nur mit Zustimmung des Chefs

Wenn Mitarbeiter es krachen lassen wollen - dann am besten nur mit Zustimmung des Chefs, warnt Kati Kunze, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Steinkühler in Berlin. Wer also die Arbeit unterbricht, um mit den Kollegen eine Polonaise durch den Betrieb zu machen, sollte das vorher mit dem Arbeitgeber absprechen. Und vom Feiern absehen, wenn der Chef keinen Sinn für Faschingsaktivitäten zeigt. Auch Schlager hören im Büro findet nicht jeder Vorgesetzte witzig, ergänzt Imme Vogelsang.

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Verbrauch

Schlips vom Chef ist tabu

Die alte Tradition des Schlips-Abschneidens an Weiberfastnacht sollte im Job ebenfalls nicht fortgeführt werden: Der Binder des Chefs ist Expertin Kunze zufolge auf jeden Fall tabu. Sie rät auch zu besonderer Vorsicht mit Alkohol. Schon ein Gläschen Sekt ím Dienst könne zu Ärger mit dem Arbeitgeber führen - beispielsweise zu einer Abmahnung.

Frei nur bei entsprechender Regelung im Betrieb

Muss der Chef der Belegschaft zum Feiern freigeben? Nein, sagt Arbeitsrechtlerin Kunze. Die tollen Tage seien schließlich keine gesetzlichen Feiertage. Zwar gebe es in den Karnevalszentren oft entsprechende Betriebsvereinbarungen oder Regelungen im Arbeitsvertrag, die die Mitarbeiter etwa am Rosenmontag freistellten. Sei das nicht der Fall, müssten Angestellte, die am närrischen Treiben teilnehmen wollten, jedoch ganz regulär Urlaub beantragen.

Arbeitsgericht weist Klage auf freie Tage ab

In dem Sinne hat auch das Arbeitsgerichts Köln geurteilt: Ein freier Tag an Karneval oder am Geburtstag kann nach den Kölner Richtern unter Umständen selbst dann verweigert werden, wenn es bisher gängige Praxis im Betrieb war, Mitarbeitern bei solchen Anlässen freizugeben (Az: 2 Ca 6269/09).

Limbo tanzen auf der Firmenparty?

Die Firmenparty wurde offiziell genehmigt? Auch dann sollten Sie sich an einige Regeln halten, um nicht ins Fettnäpfchen zu treten - vor allem als Vorgesetzter. "Führungskräfte haben Vorbildfunktion", betont Schaumann. Wer nicht wirklich mit zum Team gehöre, sollte sich zurückhalten und am besten etwas früher gehen. Gehöre der Chef aber dazu und alle sagten "Wir wollen wild feiern und die Kuh fliegen lassen", dürfe der Chef sogar "Limbo tanzen".

Schweigen ist Gold

Um die Gerüchteküche nach einer feuchtfröhlichen Party zu stoppen, kann eine klare Ansage des Chefs helfen. "Man kann zum Beispiel sagen 'Wir lassen es krachen, hüllen aber bitte den Mantel des Schweigens darüber'", empfiehlt Schaumann. Über Kollegen, die alkoholbedingt nicht die beste Figur gemacht hätten, sollten gerade die Vorgesetzten kein Wort verlieren. Auch öffentliche Selbstanklagen seien fehl am Platz. Anders verhalte es sich, wenn ein Kollege sich gegenüber einem anderen falsch verhalten habe. Dann ist dem Benimm-Trainer zufolge eine Entschuldigung fällig - unter vier Augen und ohne lange Vorrede.

Nach Büroschluss richtig feiern

Noch ein Tipp von Imme Vogelsang für Exil-Jecken in karnevalsfreien Zonen: Die könnten zwar versuchen, Gleichgesinnte im Unternehmen zu finden und sich in einem separaten Raum zum Anstoßen auf die Karnevalszeit zu versammeln. "In Hamburg zum Beispiel ist das aber eher unrealistisch", so die Fachfrau. Es spreche allerdings nichts dagegen, zum Beispiel Krapfen mit ins Büro zu bringen und den Kollegen anzubieten. Vielleicht kämen sie durch solche "Appetithäppchen" ja auf den Geschmack.


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Quelle: t-online.de

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