14.04.2010, 15:07 Uhr | dpa, wid
Privat- und Firmeninsolvenzen nehmen weiter zu (Foto: imago)
Die leichte Erholung der Konjunktur spiegelt sich auch positiv bei der Entwicklung der Firmenpleiten wider. Der teils massive Anstieg im Krisenjahr 2009 schwächt sich ab, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Im Januar wurden 2547 Insolvenzen von Unternehmen gemeldet, das waren 4,2 Prozent mehr als im Januar 2009.
Im Dezember und November 2009 lag die Steigerungsrate allerdings noch bei 15,5 beziehungsweise 6,9 Prozent. Im Gesamtjahr 2009 hatten die Amtsgerichte 32.700 Fälle und damit 11,6 Prozent mehr als im Vorjahr gezählt. Die offenen Forderungen der Gläubiger bezifferten die Amtsgerichte für den Januar 2010 auf 3,1 Milliarden Euro. Das war der gleiche Betrag wie im Januar 2009. Für das Gesamtjahr 2009 war die Rekordsumme von 85 Milliarden Euro ausgewiesen worden (plus 5,0 Prozent).
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag im Januar um 4,6 Prozent über dem Vorjahresmonat. Insgesamt wurden 8265 Privatinsolvenzen gemeldet. Im Krisenjahr 2009 waren 101.000 Verbraucherinsolvenzen gezählt worden, drei Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Pleiten von Verbrauchern ist auch davon abhängig, inwieweit die überschuldeten Haushalte die gesetzlichen Insolvenzmöglichkeiten nutzen.
Bevor ein Schuldner das gerichtliche Insolvenzverfahren beantragen kann, muss er nachweisen, dass er sich innerhalb der letzten sechs Monate bemüht hat, zu einem außergerichtlichen Ergebnis zu kommen. Das kann beispielsweise die Vereinbarung einer Ratenzahlung oder Stundung mit den Gläubigern sein. Den Nachweis der Bemühungen bescheinigt der Schuldenberater.
Bei Gericht kann dann ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt oder ein Schuldenbereinigungsplan eingereicht werden. Kann auch das Gericht keine Einigung mit den Gläubigern herbeiführen, folgt das Verbraucherinsolvenzverfahren. Der Schuldner muss dann in der Regel sechs Jahre lang den pfändbaren Teil seiner Bezüge an einen Treuhänder abführen, der die Beträge gleichmäßig auf die Gläubiger verteilt.
Während dieser sogenannten Wohlverhaltensphase muss der Schuldner einer angemessenen beruflichen Tätigkeit nachgehen oder sich als Arbeitsloser um zumindest um Einkommen bemühen. Läuft alles wie geplant, steht am Ende die Restschuldbefreiung durch das Gericht. Danach sind zwar alle Zahlungsansprüche der Gläubiger erledigt, der Schuldner muss aber noch die Kosten des Verfahrens begleichen. Auch hier ist eine Ratenzahlung die Regel.
dpa, wid
Mike Kent schrieb:
am 17. April 2010 um 07:59:48
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Ruhe vor dem Sturm
Sicherlich ist durch die Maßnahmen zur Kurzarbeit, mit Steuergeldern finanziert, die falsche Politik kaschiert worden.
Doch wir sind mit 30 Jahren falscher Politik noch nicht aus der Krise heraus, sondern stecken mittendrin - es merken nur noch nicht ALLE. Spätestens in den nächsten 3 Jahren werden wir erleben, was die größte Wirtschaftskrise aller Zeiten bringt - Massenarbeitslosigkeit, Bürgerunruhen und Insolvenzen von bisher ungeahnter Größenordnung!
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wendemanöver schrieb:
am 15. April 2010 um 12:25:48
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Inso-Steigerung
Also eine Abschwächung einer Steigerung als frohe Botschaft zu proklamieren, ist stark. Die Politik treibt immer mehr
Blüten. Die starke Zunahme jugendlichen Alkoholmißbrauchs wird sicher auch abnehmen, wenn endlich alle besoffen sind.
Gerade trocknen auch meine freudentränen wieder !
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Jack65 schrieb:
am 15. April 2010 um 09:01:39
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Insolvenzen
Ich gehe persönlich davon aus, sofern die Konjunktur nicht nachhaltig anspringt es zu einem drastischen Anstieg im Bereich der
Insolvenzen kommt.
Zur Zeit wird im Bundesministerium für Justiz darüber beraten die Wohlverhaltensphase bei einer Verbraucherinsolvenz auf 3 Jahre zu minimieren.
Dadruch wird eine weitere Hemmschwelle zur Verbraucherinsolvenz abgeschafft. Insgesamt könnte dadurch die Finanzwelt infolge nicht zurückgeführter Kredite wieder unter Druck geraten.
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