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Korruptionsvorwürfe: Ulla Schmidt fordert Aufklärung bei Prämien

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Gesundheitsministerin fordert Aufklärung bei Prämien

03.09.2009, 15:11 Uhr | AP, dpa

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) (Foto: imago) Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) (Foto: imago) Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat eine rasche Aufklärung der Korruptionsvorwürfe gegen niedergelassene Ärzte und Kliniken gefordert. Ärztekammern, berufsständische Gerichte und Staatsanwaltschaften müssten Umfang und Verbreitung der Machenschaften ermitteln und verfolgen, sagte die SPD-Politikerin dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Wenn Krankenhäuser Ärzten Geld für besonders lukrative Einweisungen zahlten, belege dies "eine Kumpanei zum Schaden der Versicherten", wurde Schmidt zitiert. Sollten nicht erbrachte Leistungen zur Finanzierung der Bestechungsgelder bei den Kassen abgerechnet worden seien, sei das Betrug. Dabei sei es unerheblich, ob Kliniken aktiv bestächen oder von den Ärzten dazu gedrängt würden. Inzwischen werden die verschiedenen Wege illegaler Zahlungen deutlicher.

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KBV räumt illegale Zahlungen ein

Ärzte hätten auf verschiedene Weise Geld von Krankenhäusern bekommen, das ihnen nicht zusteht, räumte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, in Berlin ein. Es handele sich aber um Einzelfälle. "Das muss geahndet werden." SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach warnte vor tödlichen Risiken für die Patienten bei Einweisungen in ungeeignete Kliniken. Dies wies Köhler aber zurück. Die Kranken könnten sich auf das ethische Handeln der Ärzte verlassen.

Prämien für die Überweisung von Patienten

Hintergrund sind Fälle, in denen Kliniken Ärzten Prämien bezahlen, wenn sie von ihnen Patienten überwiesen bekommen. Nach dem Strafgesetzbuch ist nicht nur die Bestechung von Amtspersonen, sondern auch von "Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes" strafbar. Ob dazu aber auch die niedergelassenen Kassenärzte zählen, ist juristisch umstritten.

Kassen fordern Gesetzesänderung

Die gesetzliche Krankenkasse KKH-Allianz beklagte, dass niedergelassene Ärzte bislang nicht verfolgt würden. "Ich weiß von keiner einzigen Anklage gegen einen Arzt", sagte die Expertin für Abrechnungsmanipulation, Dina Michels, der "Frankfurter Rundschau". Der entsprechende Paragraf müsse geändert werden. Laut Michels ist die Bestechung niedergelassener Ärzte auch jenseits der Krankenhäuser verbreitet - etwa bei der Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern und Hörgeräteakustikern. Manche Anbieter hätten die Gebiete regelrecht unter sich aufgeteilt. Manche zahlten den Ärzten die Kosten für eine Arzthelferin oder die Auto-Leasingrate der Frau.

Vier Arten möglicher Bestechung

Köhler machte auf vier Arten möglichen illegalen Handelns aufmerksam. Er räumte ein, dass es Bestechung in Form von "Motivationsprämie, Fangprämie, Kopfpauschale" gebe. "Da kennen wir Krankenhäuser, die das machen. Das ist Zuweisung gegen Entgelt, und das ist berufsrechtlich zu ahnden."

Ärzte könnten doppelt abrechnen

Zudem sei es seit der jüngsten Gesundheitsreform und weiterer Änderungen möglich, dass Krankenhäuser etwa die Nachsorge ihrer Patienten per Vertrag an Praxisärzte abgeben. "Wenn es solche Vertragskonstruktionen gibt, ist es legitim, das mit dem Krankenhaus abzurechnen." Die besseren Übergänge von Klinik zu Praxis seien gewollt und dürften nicht verunglimpft werden. Er räumte ein: "Nicht legitim ist es, das noch mal zusätzlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen." Zudem gebe es auch unkorrekte Fälle, in denen Ärzte solche Behandlungen abrechneten, obwohl es keinen Vertrag darüber gebe. Außerdem gebe es "noch ganz sonderbare Konstruktionen" wie Prämien für Qualitätssicherung.

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Quelle: dpa , dapd , t-online.de

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