11.01.2010, 17:05 Uhr | dpa / t-online.de/business
Für das Sammeln von Krankendaten ist die Drogerienmarktkette Müller abgestraft worden. (Foto: Imago)
Die Krankheit eines Angestellten ist seine Privatsache: Der Arbeitgeber darf nicht generell erfragen, woran ein Angestellter erkrankt ist oder war, und erst recht nicht dokumentieren. Bei der Ulmer Drogeriemarktkette Müller ist das trotzdem jahrelang geschehen. Das Unternehmen muss jetzt wegen des rechtswidrigen Umgangs mit Gesundheitsdaten von Mitarbeitern 137.500 Euro Strafe zahlen.
Die baden-württembergische Datenschutzaufsichtsbehörde beanstandete, das Unternehmen habe seit 2006 mit den Mitarbeitern nach der Rückkehr aus dem Krankenstand Gespräche geführt und dabei auch nach dem Grund für die Erkrankung gefragt. Das sei jedoch nur zulässig, wenn etwa ein Ansteckungsrisiko bestehe. Außerdem seien die Daten von der Personalabteilung in den Personalakten gespeichert worden. Auch dies war nach Behördenangaben rechtswidrig.
Das Unternehmen habe die Erhebung und Speicherung von Krankheitsgründen im April 2009 gestoppt und einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingesetzt, teilte die Behörde mit. Zudem habe die Kette versichert, die zu Unrecht in den Personalakten gespeicherten Daten zu löschen.
Im vergangenen April hatte die Aufsichtsbehörde nach entsprechenden Medienberichten eine datenschutzrechtliche Überprüfung eingeleitet, die kurz vor Weihnachten abgeschlossen wurde. Danach fanden bei den zwölf Einzelunternehmen der Unternehmensgruppe Müller mit fast 20.000 Beschäftigten sogenannte Krankenrückkehrgespräche statt. Das Ergebnis der Gespräche hielten die Vorgesetzten in einem Protokoll fest. In etwa der Hälfte der Protokolle wurde die Krankheitsursache angegeben. Die Einzelunternehmen leiteten die Protokolle der Personalabteilung der Firma Müller Ltd. & Co. KG weiter. Bis April 2009 wurden so rund 24.000 Datensätze mit Krankheitsgründen in Personalakten gespeichert.
dpa / t-online.de/business
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