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Krankenhäuser: Fast jede zweite Rechnung falsch

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Fast jede zweite Klinikrechnung ist falsch

28.04.2011, 07:32 Uhr | cs

Viele Rechnungen von Krankenhäusern weisen offenbar Fehler auf (Foto: dpa) (Quelle: dpa)

Viele Rechnungen von Krankenhäusern weisen offenbar Fehler auf (Foto: dpa) (Quelle: dpa)

Milliardenloch Krankenhaus: In Deutschland ist offenbar fast jede zweite Krankenhausrechnung fehlerhaft. Das geht aus Berechnungen des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hervor, die der "Bild"-Zeitung vorliegen. Der Abrechnungs-Schlendrian verursache so gigantische Kosten: Laut dem GKV fallen jährlich 1,5 Milliarden Euro an. Trotz dieser hohen Summe scheuen die Kassen aber Kontrollen, weil ihnen im Fall unrechtmäßiger Prüfungen eine Strafgebühr droht. Die Kassen sehen sich dadurch im Nachteil und fordern seit Jahren eine Gesetzesänderung.

Kliniken haben nichts zu befürchten

Der "Bild"-Zeitung zufolge ermittelten einzelne Krankenkassen eine Fehlerquote von 57 Prozent. Bei einer Klinik waren sogar 65 Prozent der Rechnungen falsch. Insgesamt entdeckten die Prüfer bei 44,2 Prozent der geprüften Abrechnungen Fehler. Allerdings untersuchten sie lediglich 12 Prozent der Rechnungen.

Für die GKV ist das Problem klar: Die gesetzlichen Regelungen sehen bislang keine Sanktionen gegenüber Krankenhäusern vor. Werden die Kliniken bei einer Falschabrechnung erwischt, müssen sie nur den Fehlbetrag begleichen. Deshalb hätten die Kliniken keinen Anreiz, richtig abzurechnen, urteilten Experten des Bundesrechnungshofes und der GKV. Krankenhäuser könnten sogar darauf hoffen, dass eine Falschabrechnung nicht entdeckt wird.

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Fehlende Anreize zur korrekten Abrechnung

Kontrollieren die Kassen jedoch eine korrekte Rechnung, müssen sie dem betroffenen Krankenhaus einen Aufwandspauschale von 300 Euro zahlen - und das kritisieren sie. Dabei sind die Kassen sogar verpflichtet, in bestimmten Fällen zeitnah zu prüfen. Deshalb plädiert der GKV dafür, nicht die Kassen zu bestrafen, wenn sie eine richtige Abrechnung erwischen, sondern die Kliniken, wenn sie Fehler machen. Die "Bild" zitiert aus einem internen GKV-Papier, in dem es in Beamtendeutsch heißt: "Die Aufwandspauschale ist künftig symmetrisch auszugestalten." Im Klartext heißt das: Auch die Kliniken sollen 300 Euro Strafe zahlen, wenn sie erwischt werden.

Neben den fehlenden Anreizen zu einer korrekten Rechnungslegung resultieren die Falschberechnungen aber auch aus komplexen Abrechnungssystem, so der Bundesrechnungshof. Deshalb werden die meisten Fehler wohl nicht absichtlich gemacht, räumt die GKV selbst ein. Bislang prüfen die Kassen Klinikrechnungen mit Hilfe spezieller Computerprogramme. Diese durchforsten die Rechnungen nach Unregelmäßigkeiten wie etwa Diagnosen, die sich gegenseitig ausschließen. Der finanzielle Aufwand dafür liegt übrigens bei den Kassen allein - und belastet damit Millionen Beitragszahler indirekt mit.

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Kommentare (49)

zum Forum

Thema: "Krankenhäuser: Fast jede zweite Rechnung falsch"

nono01 schrieb: am 7. August 2011 um 11:04:28
(0) (0) Krankenhausabrechnung
Wo leben wir denn,wenn man für eine Abrechnungsprüfung die korrekt ist bezahlen muss?Wenn eine nicht korrekt ist,dann
nur 300 Euro bezahlen? Eine falsche Krankenhausabrechnung ist vorsätzlicher Betrug und muss bestraft werden und das aber richtig das es weh tut sonst hilft doch nichts.
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Prüfer schrieb: am 8. Mai 2011 um 14:29:17
(0) (0) Papierberg wird immer höher.
Abrechnungsformulare haben Beamte des Gesundheitsministerium erfunden. Wegen der koplizierten Aufschlüsselung
verbringen Ärzte die meiste Zeit zur Erstellung der Leistungen auf diesen Papier-Rechnungen. Man benötigt fast eine Beamtenausbildung, um dies Wirrwar zu überblicken. Deshalb sind die Kontrollen auch dementsprechend unüberschaubar. Die Ärzte, Kliniken, Krankenkassen ersticken in dieser Bürokratie, welche auch von den Erfindern nicht mehr beherrscht wird. Das Gesundheitswesen ist krank.
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Patient schrieb: am 8. Mai 2011 um 14:11:09
(0) (0) Erfahrung
18:00 Uhr ins Krankenhaus eingeliefert. Kurzer Arztbesuch. Abendessen ausgefallen. Tags darauf alle gerätemedizinischen
Untersuchungen nochmals , welche mein Arzt am Vormittag der Einlieferung an mir machte und mitlieferte. Diagnose wie bereits auf der Einlieferung. Egebniss: für eine dringend notwendige OP können wir ihnen frühestens in 3 Monaten einen Termin anbieten. Am dritten Tag Entlassung 8:00 Uhr ohne Ffrüstück. An- und Abreisetag wurden mir (Verpflegung) voll berechnet, ohne Leistung.
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