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Krankenkasse: Richtig kündigen

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So funktioniert die Kündigung der Krankenkasse

Wer seine Krankenkasse wechseln will, muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einrechnen. Ein formloses Schreiben genügt. "Versenden Sie die Kündigung am besten per Einschreiben oder geben Sie sie persönlich in der Geschäftsstelle ab", rät Sabine Strüder von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Nach etwa zwei Wochen erhalte der Versicherte eine Bestätigung und kann einer anderen Kasse beitreten. Die Kündigung wird allerdings erst dann auch wirksam, wenn die Aufnahme in die neue Kasse nachgewiesen ist. An sie sind Patienten dann 18 Monate gebunden. Nur wenn ein Zusatzbeitrag erhoben wird, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Vorsicht ist in diesem Zusammenhang beim Abschluss von Wahltarifen geboten. Oft verlängert sich damit die Bindungsfrist auf 36 Monate.


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