20.01.2012, 11:18 Uhr | dpa-tmn, bv
Manche Krankenkassen erstatten ihren Versicherten mittlerweile auch rezeptfreie Arzneimittel. Dazu brauchen die gesetzlich Versicherten in der Regel von ihrem Arzt ein Privat- oder Grünes Rezept für das Medikament sowie die Quittung aus der Apotheke, teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) in Berlin mit.
Beides legen die Versicherten dann im Original ihrer Kasse vor. Allerdings sollten sie sich vorher erkundigen, ob die Kasse die Kosten übernimmt und wie die Erstattung genau abläuft. So lässt sich schnell klären, ob die Ausgaben für das benötigte Medikament erstattet werden - ein Gespräch mit der Krankenkasse lohnt sich also auf jeden Fall.
Seit Jahresbeginn ist es Kassen gesetzlich erlaubt, solche freiwilligen Leistungen in ihre Satzung aufzunehmen und anzubieten, wie der DAV erklärte. Allerdings dürfen sie nur Arzneimittel erstatten, die der Gemeinsame Bundesausschuss nicht ausgeschlossen hat. So bekommen Versicherte zum Beispiel für bestimmte Appetitzügler oder Haarwuchsmittel nach wie vor kein Geld zurück.
Beispiele für nun erstattbare, nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Medikamente sind Produkte aus den Bereichen Homöopathie, Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) und Anthroposophie. Die Techniker-Krankenkasse beispielsweise bezahlt solche Medikamente nach Einreichung des Privatrezepts und der Apotheken-Quitting zu 100 Prozent, allerdings nur bis maximal 100 Euro pro Kalenderjahr und Versichertem.
Gesetzmäßig erstattet werden den Experten des Portals "ärzteblatt.de" zufolge außerdem bislang rezeptfreie Arzneimittel für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
Opa schrieb:
am 25. Januar 2012 um 15:21:02
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Na endlich.
Da werde ich mich aber nun des öfteren beim Arzt sehen lassen. Die notwendigen Pillen Via werde ich dann öfters erhalten und
mir von der KK bezahlen lassen. Da kommt Freude auf.
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Dörfler schrieb:
am 25. Januar 2012 um 15:17:41
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Rezept ausstellen ist doch möglich.
Wenn ein Rezept für die rezeptfreien Piollen benötigt wird so gehen sie doch einfach zum Veterenär
der stellt ihnen dies auch aus. Der kommt wenn sie es wnschen auch nach hause wie beim Vieh.
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Sven schrieb:
am 25. Januar 2012 um 15:14:26
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Sparen ist in.
Heh, Leute ihr sollt doch nicht so lange leben, nur bis zum Renteneintrittsalter überleben. Deshalb wird nun die Billigpharma
angepriesen. Schluckt das Zeug. Es hilft jetzt zum Sparen und ab 67 spart die Rentenkasse.
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