t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Krankenkassen erstatten auch manche rezeptfreie Arzneien


Geld-vorsorge
Krankenkassen erstatten auch manche rezeptfreie Arzneien

dpa-tmn, t-online, dpa-tmn, bv

Aktualisiert am 15.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Kassen können jetzt auch rezeptfreie Medikamente bezahlenVergrößern des BildesKassen können jetzt auch rezeptfreie Medikamente bezahlen (Quelle: dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Manche Krankenkassen erstatten ihren Versicherten mittlerweile auch rezeptfreie Arzneimittel. Dazu brauchen die gesetzlich Versicherten in der Regel von ihrem Arzt ein Privat- oder Grünes Rezept für das Medikament sowie die Quittung aus der Apotheke, teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) in Berlin mit.

Beides legen die Versicherten dann im Original ihrer Kasse vor. Allerdings sollten sie sich vorher erkundigen, ob die Kasse die Kosten übernimmt und wie die Erstattung genau abläuft. So lässt sich schnell klären, ob die Ausgaben für das benötigte Medikament erstattet werden - ein Gespräch mit der Krankenkasse lohnt sich also auf jeden Fall.

Neuregelung seit 1. Januar 2012

Seit Jahresbeginn ist es Kassen gesetzlich erlaubt, solche freiwilligen Leistungen in ihre Satzung aufzunehmen und anzubieten, wie der DAV erklärte. Allerdings dürfen sie nur Arzneimittel erstatten, die der Gemeinsame Bundesausschuss nicht ausgeschlossen hat. So bekommen Versicherte zum Beispiel für bestimmte Appetitzügler oder Haarwuchsmittel nach wie vor kein Geld zurück.

Beispiele für nun erstattbare, nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Medikamente sind Produkte aus den Bereichen Homöopathie, Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) und Anthroposophie. Die Techniker-Krankenkasse beispielsweise bezahlt solche Medikamente nach Einreichung des Privatrezepts und der Apotheken-Quitting zu 100 Prozent, allerdings nur bis maximal 100 Euro pro Kalenderjahr und Versichertem.

Gesetzmäßig erstattet werden den Experten des Portals "ärzteblatt.de" zufolge außerdem bislang rezeptfreie Arzneimittel für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website