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Krankenkassen: Milliardenschaden durch säumige Beitragszahler

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Krankenkassen: Milliardenschaden durch säumige Beitragszahler

02.02.2012, 07:57 Uhr | dpa-AFX, t-online.de - cd

Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit säumigen Zahlern zu kämpfen (Quelle: dpa)

Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit säumigen Zahlern zu kämpfen (Quelle: dpa)

Den gesetzlichen Krankenkassen entsteht ein Milliardenschaden durch säumige Beitragszahler. Dies berichten die "Ruhr Nachrichten" unter Berufung auf den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen.

Mehr als eine Milliarde im Jahr 2011

Insgesamt beläuft sich der Fehlbetrag im Jahr 2011 auf mehr als 1,2 Milliarden Euro. Bereits im August hätten 638.000 Versichertenkonten Rückstände von mehr als einer Milliarde Euro aufgewiesen.

Ministerium weiß davon seit Oktober

Dazu zählten 108.000 Beitragskonten von Mitgliedern, die vor einigen Jahren nach der Einführung der Versicherungspflicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgekehrt waren. Weitere 530.000 Beitragskonten von freiwillig Versicherten - hauptsächlich Selbstständige - seien nicht ausgeglichen gewesen. Diese Angaben habe der GKV-Spitzenverband dem Bundesgesundheitsministerium in einem Schreiben vom Oktober 2011 mitgeteilt.

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Auch Private Krankenversicherungen haben das Problem

Am vergangenen Wochenende war bereits bekannt geworden, dass die privaten Krankenkassen über ein Finanzloch von mehr als einer halben Milliarde Euro durch zehntausende Nichtzahler klagen. Der Zeitung "Die Welt" zufolge gab es Ende September 2011 in der privaten Krankenversicherung insgesamt 144.000 Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlten.


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Quelle: dpa-AFX

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Kommentare (350)

zum Forum

Thema: "Krankenkassen: Milliardenschaden durch säumige Beitragszahler"

Klaus schrieb: am 20. Februar 2012 um 14:31:44
(0) (0) Hasenpeter schrieb
"Warum erzählen die eigentlich nicht das sie keinen Cent für Leistungen bezahlen wenn die Beiträge nicht bezahlt
worden sind" Immer laut die Klappe aufreissen wenn man keine Ahnung hat. Selbst wenn ein Ruhen der Leistungen wegen Beitragsrückständen festgestellt wurde, müssen alle lebensnotwendigen Leistungen erbracht werden, z.B. auch um Pflegebedürftigeit oder Verschlimmerung einer Krankheit zu verhindern.
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Klaus schrieb: am 20. Februar 2012 um 14:28:07
(0) (0) kkh schrieb
Die Frage ist aber auch, welcher AN hat überhaupt die Möglichkeit Mieteinnahmen zu erzielen. Die Einkünfte eines AN werden
voll versteuert, da unter anderem keine Möglichkeit besteht, Abschreibung auf Konsumgüter (Geschäftsessen!?!?) oder aufs Auto vorzunehmen. Wenn das Selbständigsein so schrecklich ist, gebs doch dran!
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Jogo schrieb: am 11. Februar 2012 um 14:55:35
(1) (0) Säumige Beitragszahler
Was für ein Gejammer der Selbständigen, zu damaligen Zeiten wurde die GKV verlassen. " Ich bin jetzt privat
versichert ". Im Alter, wenn der Rubel nicht mehr rollt, wird über zun hohe Beiträge geschimpft. Das war ihnen allen bekannt. Zum Glück hat der Gesetzgeber die GKV- Versicherten geschützt, indem er die Rückkehr in die Solidargemeinschaft für den Personenkreis der PKV- Versicherten verhindert hat.
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